Brandschutzeinsätze und Brandschauen - Kostenersatz

Leistungen der Feuerwehr:

Die Stadt Hemer unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Darüber hinaus stellt die Feuerwehr bei Veranstaltungen nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 FSHG Brandsicherheitswachen, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen kann. Des Weiteren kann die Feuerwehr auf Antrag auch freiwillige Leistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung besteht nicht. Über die Durchführung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Weiterhin führt die Feuerwehr Hemer Brandschauen gemäß § 6 FSHG durch. Information: Kosten aus Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr sowie Gebühren für die Durchführung von Brandschauen werden gemäß der „Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr Hemer sowie über die Erhebung von Gebühren bei der Durchführung von Brandschauen“ vom 17.12.2003 geltend gemacht.

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