Kampfmittelbeseitigung

 

Auch mehr als 60 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen gefunden. Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden.

Die Bezirksregierung Arnsberg steht den Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechender Technik zur Seite. Dabei setzt sie auf eine regionale Aufteilung:

Die Zentrale des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat ihren Sitz in Hagen, während in Münster und Detmold jeweils eine Außenstelle unterhalten wird.

Die Aufgabe der Beseitigung von Kampfmitteln gliedert sich in vier Teilbereiche:

  • Luftbildauswertung
  • Kampfmitteldetektion/-ortung
  • Kampfmittelräumung
  • Kampfmittelvernichtung/endgültige Beseitigung

Die Luftbildauswertung wird auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde tätig; sie untersucht die zu der jeweiligen Fläche gehörigen historischen Luftbilder auf erkennbares Kriegsgeschehen wie z.B. Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeit, Bombardierung oder Blindgängereinschlagsstellen (sog. Verdachtspunkte). Das Ergebnis der Auswertung wird, verbunden mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung, der Ordnungsbehörde mitgeteilt.

Falls Kriegseinwirkungen auf Grund der Luftbildauswertung oder auf Grund anderer Quellen wie z. B. Zeitzeugen nicht ausgeschlossen werden können, erfolgt eine Kampfmitteldetektion. Die Kampfmitteldetektion macht sich zu Nutze, dass Metallteile, also auch Kampfmittel, das Erdmagnetfeld charakteristisch verändern. Mit entsprechenden Geräten wird dabei versucht, Aufschluss über die tatsächliche Belastung z. B. eines Verdachtspunkts zu gewinnen. Bei nicht konkretem Verdacht kann auch z. B. die sogenannte Flächendetektion zur Anwendung kommen, bei der die möglicherweise belastete Fläche systematisch abgesucht wird.

Sollten die Detektionsmaßnahmen zu Ergebnissen führen, die einen Munitionsverdacht konkretisieren, werden Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Räumung der Kampfmittel eingeleitet. Bedingt durch die Vielfalt der Kampfmittel und der zugehörigen Zündsysteme sind umfangreiche munitionstechnische Kenntnisse Voraussetzung für eine eindeutige Identifizierung, die notwendige Gefahrenabschätzung sowie eine fachgerechte Handhabung

Die geborgene und als transportfähig eingestufte Munition wird dann einem der beiden Munitionszerlegebetriebe der Bezirksregierungen Arnsberg bzw. Düsseldorf zugeführt und dort vernichtet.

 

Kampfmittelfund - Verhaltensregeln beim zufälligen Fund von Kampfmitteln 

Was unter dem Begriff „Kampfmittel" zu verstehen ist, wie man sich beim Auffinden solcher Kampfmittel zu verhalten hat, wer zum Umgang mit Kampfmitteln befugt und welche Konsequenzen Fehlverhalten zur Folge haben kann, ist in der Kampfmittelverordnung des Landes (Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) beschrieben.

Zur eigenen Sicherheit sollten beim Auffinden von Kampfmitteln die folgenden Verhaltensregeln in jedem Fall beachten:

  • Kampfmittel nicht berühren!
  • Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, vorsichtig ablegen!
  • Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, Kampfmittel in der Lage belassen! Maschine abstellen und sichern!.
  • (Weitere) Erschütterungen vermeiden, Arbeiten am Fundort einstellen!
  • Fundstelle markieren!
  • Fundort räumen!
  • Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen!
  • Polizei und Ordnungsamt alarmieren!

 

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Infos im Überblick

Frau Sonja Brechlin
02372 550-727
s.brechlin@­hemer.de
Feuer- und Rettungswache
Raum 104
Hauptstraße 18-20
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr