Kassen- und Vollstreckungswesen
Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Zahlungsverkehr für alle städtischen Einnahmen und Ausgaben sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.
Sämtliche Geldtransaktionen (Einnahmen und Ausgaben), die über die Konten der Stadt Hemer laufen, werden von der Zahlungsabwicklung gebucht. Hierzu zählt auch die Erstellung von Tages-, Monats- und Jahresabschlüssen. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bar-Gebührenkassen in einzelnen Abteilungen) muss jede Geldtransaktion der Stadt Hemer zentral über die Zahlungsabwicklung abgewickelt werden.
Zuständig ist die Zahlungsabwicklung als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Stadt Hemer. Insbesondere die Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt den Vollziehungsbeamten und -beamtinnen der Stadt Hemer.
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz