Osterfeuer - Genehmigung

Für die anmeldepflichtigen Osterfeuer gilt, dass sie öffentlich zugänglich sein müssen.

Darüber hinaus sind Abstände von 50 Metern zu Wohngebäuden, von je 25 Metern zu baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsflächen sowie von 10 Metern zu befestigten Wirtschaftswegen und zu Wald, Feldgehölzen, Bäumen und Sträuchern einzuhalten.

  • Werden die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten? 
    100 m zum Wald
    50 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
    25 m zu sonstigen baulichen Anlagen 
    10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
    25 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Halten Sie ebenfalls ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen.
  • Vermeiden Sie Gefährdungen und Belästigungen sowie Verkehrsbehinderungen durch Rauch.
  • Bei unzumutbaren Belästigungen ist das Feuer abzulöschen.
  • Glutreste erfordern eine ständige Aufsicht von zwei Personen, davon eine Volljährige.

Brennstoff für das Osterfeuer

Osterfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel, sondern dienen der Brauchtumspflege. In diesen Feuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z. B. beschichtetes / behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter u.s.w.), Altreifen u.ä.

 

Artenschutz beim Osterfeuer
Für das Osterfeuer aufgeschichtete Reisighaufen werden bereits nach kürzester Zeit von den verschiedensten Kleintieren wie Igel, Kaninchen, Erdkröten und Insekten als Unterschlupf oder Versteck aufgesucht. Das Reisig muss daher kurz vor dem Anzünden vollständig umgeschichtet werden, damit sich die jetzt hier lebenden Tiere einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht im Osterfeuer qualvoll verbrennen müssen.

Infos im Überblick

Herr Christian Herrmann
02372 551-172
c.herrmann@­hemer.de
Rathaus I
Raum 701
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.