Schiedspersonen

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu tragen, die in den meisten Fällen zwischen 25 und 40 Euro liegen. Hauptaufgabe ist eine möglichst unbürokratische, außergerichtliche und vor allem zeitnahe Streitschlichtung.

Der allgemeine Tenor von Parteien, die ein Schiedsverfahren erlebt haben: Selbst wenn im Streitfall kein Vergleich oder Lösung gefunden wurde, empfinden nach aller Erfahrung die Beteiligten das Verfahren als sinnvoll. Meist, weil es gelungen ist, Konflikte vor einer neutralen Person einmal vertraulich und offen an- und auszusprechen.

In folgenden Fällen können Sie Schiedspersonen anrufen: Bei allen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern, einschließlich Nachbarrecht, aber auch Konflikten zwischen Vermieter und Mietern oder in Hausgemeinschaften. Die Schiedsleute werden als neutraler Mediator tätig.

Bei strafrechtlichen Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch ist eine Verhandlung beim Schiedsamt sogar zwingend dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.

Der Rat der Stadt Hemer hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Iserlohn die nachstehend benannten Schiedspersonen für folgende Schiedsamtsbezirke gewählt.

SchiedsbezirkeSchiedsperson             
Schiedsamtsbezirk I: Niederhemer, Becke, Landhausen, Ihmert, BredenbruchBarbara Richter
Kiefernweg 3
58675 Hemer
Tel. 02372/2707
Schiedsamtsbezirk II: Sundwig, Westig, Frönsberg, Oberhemer, Deilinghofen, Brockhausen, Apricke, Riemke

Liesel Sichtermann-Fritzlar
Neuer Weg 2
58675 Hemer
Tel.02372/61209
Mobil: 0172/8388210



Kurze Übersicht über das Schiedsamtswesen:

  • erste Einführung 1827 in Preußen
  • heute gibt es ca. 10.000 Schiedsmänner und Schiedsfrauen
  • Wahl der Schiedspersonen durch den Stadtrat für eine Amtsdauer von 5 Jahren
  • das Schiedsamt ist ein Ehrenamt
  • die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch
  • das Schlichtungsverfahren ist sehr kostengünstig
  • die Schlichtung durch Schiedspersonen ist in bestimmten Fällen Pflicht, bevor ein Gericht angerufen werden kann
  • Zahlreiche Informationen über das Schiedsamt gibt es beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter

www.schiedsamt.de

 

Das Straßenverzeichnis Schiedsamtsbezirk I und II finden Sie hier.

Infos im Überblick

Herr Bernd Dittrich
Fachdienstleitung
02372 551-235
b.dittrich@­hemer.de
Rathaus I
Raum 209
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.