Kommunikation mit der Stadt Hemer

Die Stadt Hemer bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Hemer hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmen­bedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind folgende E-Mail-Adressen eingerichtet: post@hemer.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. 

 

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

·           Adobe Acrobat (.pdf),

·           Rich Text Format (.rtf),

·           Microsoft Word (.doc),

·           Microsoft EXCEL (.xls),

·           Text (.txt)

·           Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp)

·           Komprimierte Dateien (.zip)

 jeweils ohne Makros.

 

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

 

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 12 MB.

 

Die Stadt Hemer kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E‑Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

 

Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Diese Form der elektronischen Signatur kann derzeit nur auf Antrag durch so genannte Trustcenter in Form einer Chipkarten ausgegeben werden. Diese Trustcenter müssen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert und geprüft sein.

 

Zurzeit kann die Stadt Hemer aus technischen und organisatorischen Gründen noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

 

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.

 

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

 

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hemer und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden:

 

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder bei technischen Fragen mit der Abteilung Information und Kommunikation unter den Telefonnummern 02372 / 551-440 oder 551-441 in Verbindung, die Ihnen gerne weiterhelfen.