Die Stadt Hemer weist darauf hin, dass zum Zwecke der Durchführung eines Neubürgerempfangs, eines Neujahrsempfangs, den Versand von Weihnachtsgrüßen sowie kulturellen Veranstaltungen Bürgerinnen und Bürger schriftlich eingeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Verwendung der Adressdaten widersprochen werden kann.