Lernmittelfreiheit


Lernmittelfreiheit Schulbücher

Nach § 96 Schulgesetz NRW werden den Schülerinnen und Schülern vom Schulträger (Stadt Hemer) Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.
Für die Überlassung gelten Durchschnittsbeträge, die vom Landesgesetzgeber festgelegt wurden. Von diesem Durchschnittsbetrag haben die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler einen Eigenanteil selbst zu tragen. Dieser Eigenanteil beträgt derzeit 49% der Durchschnittsbeträge.

Es gelten folgende Durchschnittsbeträge und Eigenanteile: 

 

1. Primarstufe    
Schulkindergarten 

      24,00 €

11,76 €

Grundschule

36,00 €

17,64 €


2. Sekundarstufe I  
   
Hauptschule, Realschule, Gymnasium 

78,00 €

38,22 €


3.Sekundarstufe II
   
Gymnasiale Oberstufe

71,00 €

  34,79 €


4. Förderschule Förderschwerpunkt Lernen
   
Klassen 1 - 4      36,00 €    17,64 €
Klassen 5 - 10      78,00 €    38,22 €

Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Dieser Personenkreis kann beim Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Hemer einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.