Außerschulische Nutzung von Schulräumen


Die Stadt Hemer stellt unter bestimmten Voraussetzungen Vereinen und sonstigen Personengruppen Schulräume zur Verfügung.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der vom Rat am 23.06.1998 beschlossenen Benutzerordnung.

Die Höhe der für die Nutzung zu entrichtenden Entgelte ergibt sich aus der entsprechenden Entgeltordnung.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: