Wenn Sie eine bestehende Spielhalle übernehmen oder eine neue Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt der Stadt Hemer schriftlich beantragen können. Daneben kann es, insbesondere bei Neueröffnungen, erforderlich sein, zuvor eine Baugenehmigung beantragen zu müssen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bauordnungsabteilung der Stadt Hemer.
Eine Spielhallenerlaubnis ist personen- und objektbezogen und kann erst erteilt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt und geprüft worden sind. Die Erteilung einer Vorerlaubnis, wie im Gaststättenrecht, ist nicht möglich.
Da das Antragsverfahren umfangreich und oftmals sehr beratungsintensiv ist, sollten Sie vorher mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem zuständigen Ansprechpartner telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei Bedarf kann dann ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart werden, um offene Fragen klären und Sie ausführlich beraten zu können.
Wer in seiner Spielhalle eigene Geldspielgeräte aufstellen möchte, benötigt zusätzlich