Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sauerlandpark Hemer GmbH mit Parkordnung sowie Mietbedingungen für Grohe-Forum, Blücherplatz und Skate-Park und Hausordnung


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Sauerlandparks Hemer mit Parkordnung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkordnung gelten für die Benutzung des Sauerlandparks Hemer und werden durch den Besucher mit Betreten des Parks anerkannt.

1.  Öffnungszeiten

Der Eingang und die Kassenautomaten des Sauerlandparks Hemer sind täglich von 09:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet bzw. in Betrieb. Das Verlassen ist bis zum Einbruch der Dunkelheit durch die Drehtore möglich.

2.  Zutritt

2.1  Der Zutritt in den eintrittspflichtigen Bereich ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) gestattet. Die gültigen Eintrittspreise sind im Kassenbereich ausgewiesen und der Anlage A zu entnehmen.

2.2  Eintrittskarten, die verfälscht oder anderweitig manipuliert sind, werden von der Sauerlandpark Hemer GmbH ersatzlos eingezogen. Die Sauerlandpark Hemer GmbH behält sich für jede Form des Missbrauchs strafrechtliche Schritte vor.

2.3 Der Eintausch von bereits erworbenen Karten oder Geldersatz ist ausgeschlossen.

2.4 Besuchern, denen gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen worden ist, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Die Eintrittskarte berechtigt nicht zum Eintritt in Betriebsräume.

2.5 Beim Erwerb von ermäßigten Eintrittskarten sind die entsprechenden (amtlichen) Nachweise vorzulegen und während des Besuches mitzuführen.

3.  Tageskarten

Tageskarten gelten für den Eintritt auf das Gelände des Sauerlandparks Hemer an einem Tag und sind nicht übertragbar. Sie sind während des Besuches des Geländes mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. Ersatz für verloren gegangene Tageskarten kann nicht gewährt werden.

4.  Dauerkarten

4.1  Dauerkarten sind personalisiert und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. Die Dauerkarte ist auf dem Gelände mitzuführen und Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.

4.2  Von Fremdpersonen genutzte Dauerkarten werden grundsätzlich eingezogen und gesperrt. Die Sauerlandpark Hemer GmbH behält sich für Fälle der Kartenmanipulation und des Fremdgebrauchs strafrechtliche Schritte vor.

4.3  Bei ausgewiesenen Sonderveranstaltungen ist nach Festlegung durch die Sauerlandpark Hemer GmbH auch von Dauerkarteninhabern ein zusätzliches Eintrittsentgelt zu entrichten.

4.4   Dauerkarten sind nur für die jeweils durch die Sauerlandpark Hemer GmbH festgelegte Parksaison gültig. Maßgeblich hierfür ist die elektronische Aktivierung der Dauerkarte.

4.5   Bei dem Erwerb von Familiendauerkarten müssen die Erwachsenen Ehe- bzw. Lebenspartner sein oder eine Ehe ähnliche Gemeinschaft führen. Als Nachweis hierfür genügt eine gemeinsame Wohnsitzadresse.

4.6 Sämtliche personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen im erforderlichen Umfang be- und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

4.7 Bei Verlust der Dauerkarte wird gegen eine Bearbeitungsgebühr (siehe Anlage A) eine neue Karte ausgestellt.

5.  Kinder

5.1  Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Dies gilt insbesondere für Wasserflächen, Stege und Spielangebote sowie bei geländebedingten Höhenunterschieden mit erhöhter Absturzgefahr.

5.2  Das Benutzen der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Das Beklettern von Bauwerken und Kunstgegenständen ist nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

6. Grünes Klassenzimmer

6.1  Die Kurse des Grünen Klassenzimmers dauern, je nach Thema und Referent, zwischen 60 und 120 Minuten. Die Referenten sind nicht bei der Sauerlandpark Hemer GmbH angestellt, sondern haben Dozentenverträge.

6.2  Die Kurse werden überwiegend auf dem Gelände des Sauerlandpark Hemer und dem ehemaligen Truppenübungsgelände abgehalten. Je nach Kursangebot gibt es aber auch externe Standorte: Heinrichshöhle (Ortsteil Sundwig), Waldroute am Märchenwald (Ortsteil Brockhausen), Hoppenberg (Ortsteil Riemke). Die Kurse werden zum Großteil im Freien abgehalten. Einzelne Angebote finden in Seminarräumen statt.

6.3  Es ist erforderlich, dass während der Dauer des Kurses ein Lehrer bzw. Betreuer bei der Gruppe verbleibt.

6.4  Während der Kurse herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot!

6.5  Die Anmeldung ist nur mit dem speziellen Anmeldeformular per E-Mail, Fax oder Post möglich. Berücksichtigt werden nur unterschriebene Anmeldungen, die spätestens drei Wochen vor Kursbeginn bei der Sauerlandpark Hemer GmbH eingegangen sein müssen. Die Anmeldung wird mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die Sauerlandpark Hemer GmbH rechtsverbindlich. Die Eintrittskarten sind am Ticketshop des Sauerlandparks Hemer abzuholen.

6.6 Stornierungen von gebuchten Kursen sind schriftlich an klassenzimmer@sauerlandpark-hemer.de, 02372-5506-150 oder Sauerlandpark Hemer, Grünes Klassenzimmer, Nelkenweg 7, 58675 Hemer, zu richten. Die Stornierung des gebuchten Kurses ist für den Besteller bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei. Nach diesem Zeitpunkt werden 20 % der Kursgebühr fällig. Dies gilt sowohl für die Stornierung von einzelnen Eintrittskarten als auch für die Stornierung der gesamten Gruppenanmeldung.

6.7  Für den Fall des Ausfalls eines Referenten ist die Sauerlandpark Hemer GmbH berechtigt, einen Ersatzdozenten zu stellen. Fällt ein Kurs aus von der Sauerlandpark Hemer GmbH zu vertretenden Gründen aus, wird der Kaufpreis der Eintrittskarten vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

6.8  Die An- und Abreise zum Kursort muss eigenständig organisiert werden. Dies gilt auch bezüglich der externen Kursorte. Für den Fall, dass eine Gruppe verspätet erscheint, besteht kein Anspruch auf die volle Kurszeit.

7. Tiere

Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Von der Regelung ausgenommen sind eingetragene Behindertenbegleithunde.

8.  Haftung

Die Sauerlandpark Hemer GmbH haftet nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Haftpflicht. Soweit dies gesetzlich möglich ist, ist die Haftung der Sauerlandpark Hemer GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

9.  Verhalten auf dem Gelände

9.1  Der Sauerlandpark Hemer dient der Erholung. Gegenseitige Rücksichtsnahme und der pflegliche Umgang mit den Anlagen sind daher unerlässlich. Rasenflächen dürfen zum Verweilen genutzt werden. Flächen mit Anpflanzungen dürfen nicht betreten werden.

9.2  Das Beschneiden von Pflanzen sowie das Entfernen von Samenständen sind untersagt. Der Park ist sauber zu halten. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu belassen.

9.3  Das Abspielen lauter Musik sowie das Betreiben von Feuerstellen sind untersagt.

10.  Weisungsbefugnis

10.1  Den Weisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Sicherheitspersonal und ausgewiesenen Mitarbeitern der Sauerlandpark Hemer GmbH ist Folge zu leisten. Auf dem Gelände aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten.

10.2  Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen Anweisungen und Parkordnung können mit dem Verweis vom Gelände und dem Entzug der Eintrittskarte, insbesondere auch dem dauerhaften Einzug der Dauerkarte sowie mit Hausverbot geahndet werden.

11.  Film- und Tonaufnahmen

11.1  Jegliche Art von Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem Gelände des Sauerlandparks Hemer für gewerbliche Zwecke sind ohne schriftliche Genehmigung der Sauerlandpark Hemer GmbH verboten.

11.2 Besucher des Sauerlandparks Hemer erklären sich damit einverstanden, dass auf dem Gelände von ihnen eventuell erstellte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für Dokumentationen, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Presse, Funk, Fernsehen und andere Medien erstellt und verbreitet werden dürfen, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche hergeleitet werden können.

12.  Veranstaltungen

12.1  Für Sonderveranstaltungen können einzelne Bereiche des Sauerlandparks Hemer abgesperrt werden. Für den Zutritt zur abgesperrten Sonderveranstaltungsfläche ist gegebenenfalls ein gesondertes Eintrittsentgelt zu entrichten. Umgekehrt können aus einer teilweisen Absperrung von Bereichen des Sauerlandparks keine Ansprüche auf Reduzierung des Eintrittspreises hergeleitet werden.

12.2  Die Sauerlandpark Hemer GmbH ist dazu berechtigt, an den Zugängen zur Sonderveranstaltungsfläche Personenkontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Sie kann das Mitführen von Speisen und Getränken auf die Sonderveranstaltungsfläche beschränken oder untersagen.

12.3  Auf dem Parkgelände sind Veranstaltungen von Parteien und politischen Organisationen ebenso wie politische Demonstrationen und spontane politische Willensbekundungen ohne schriftliche Einwilligung der Sauerlandpark Hemer GmbH untersagt.

13.  Waffen und gefährliche Gegenstände

Das Beisichführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen auf dem Gelände des Sauerlandparks Hemer ist untersagt. Die Sauerlandpark Hemer GmbH ist dazu berechtigt, Personenkontrollen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bewaffnete Personen, die nicht dem Polizeidienst angehören, werden nicht eingelassen bzw. des Geländes verwiesen.

14.  Verkauf und Präsentationen von Waren

Die Präsentation und der Verkauf von Waren jeglicher Art sowie Werbemaßnahmen auf dem Gelände des Sauerlandparks Hemer sind ohne schriftliche Einwilligung der Sauerlandpark Hemer GmbH untersagt.

15.  Fahrzeuge

Fahrzeuge jeglicher Art sind im Bereich des Sauerlandparks Hemer nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge sowie Rollstühle und Elektrofahrzeuge für Behinderte.

16.  Fahrräder, Skateboards u.ä.

16.1  Fahrradfahren und ähnliches ist auf dem Gelände des Sauerlandparks Hemer nicht gestattet. Fahrräder können in den Fahrradständern an den Eingängen abgestellt werden. BMX können auf dem Skatepark genutzt werden.

16.2  Inline-Skaten und Skateboard-Fahren ist innerhalb des Parks nur auf der ausgewiesenen Skateanlage gestattet. Für die Benutzung der Skateanlage gelten die dort ausgehängten Nutzungsbestimmungen. Eine Nichtbeachtung der Nutzungsbestimmungen kann mit einem Verweis von der Skateanlage und dem Sauerlandpark Hemer geahndet werden. 

17.  Rauchen

In allen Gebäuden auf dem Gelände des Sauerlandparks Hemer herrscht absolutes Rauchverbot. Zigarettenreste sowie Abfälle anderer Tabakwaren sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen vor dem Betreten der Gebäude zu entsorgen.

18.  Sicherheitsdienst, gastronomische Versorgung

Sicherheitsdienst und gastronomische Versorgung werden von eigenständigen Unternehmen erbracht. Die Sauerlandpark Hemer GmbH übernimmt für diese Unternehmen keine Haftung. Sollte es in diesen Bereichen Probleme geben, so ist das entsprechende Unternehmen direkt zu kontaktieren. 

19. Anlage

Die Anlage A ist in ihrer jeweils gültigen Fassung fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Sauerlandparks Hemer mit Parkordnung.









Anlage A zu den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sauerlandpark Hemer GmbH

 

Tageskarten

 

 

Erwachsene

3,50 Euro

 

Gruppen ab 20 Personen (Erwachsene)

3,00 Euro pro Person

 

Kinder/Jugendliche von 7 - 17 Jahren

2,00 Euro

 

Gruppen ab 20 Personen (Kinder/Jugendliche)

 

1,50 Euro pro Person

Kinder unter 7 Jahren

(in Begleitung eines Erwachsenen)

frei

 

 

Dauerkarten

 

 

1 Erwachsener inkl. eigener Kinder*

25,00 Euro

 

2 Erwachsene inkl. eigener Kinder*

30,00 Euro

 

Kinder und Jugendliche 7-17 Jahre

15,00 Euro

 

Bearbeitungsgebühr Ersatz-Dauerkarte

10,00 Euro

 

 XXL Dauerkarte


 

Einzelperson         ab 01. März 2012

bis zum 29. Februar 2012 (Einführungsrabatt)
59,00 Euro

50,00 Euro



Familien
(2 Erw.inkl. aller Kinder*)

bis zum 29. Februar 2012 (Einführungsrabatt)
110,00 Euro


100,00 Euro




Grünes Klassenzimmer

 

 

Gruppe bis 20 Personen

 

75 Euro

Gruppe bis 30 Personen

120 Euro

 

*Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (als Stichtag gilt der Tag des Erwerbs)




 
Die Rückkehr der Shaolin am 28. Februar
 
 
Gunter Gabriel ist Johnny Cash am 16. März
 
 
Zauber der Nacht am 30. April 2012
 
 
Dick Brave & The Backbeats Open Air am 05. Mai 2012
 
 
Luxuslärm & Friends - Donnerstag 5. Juli
 
 
Unheilig Open Air am 11. August 2012
 
 
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