Der Wert Bürgerschaftlichen Engagements muss nicht nur sozial hoch genug, sondern auch monetär bewertet werden. Bürgerschaftliches Engagement entwickelt sich seit Jahren in vielen gesellschaftlichen Feldern, weil der ökonomische und soziale Umbruch im einzelnen Leben spürbar ist, indem soziale Bindungen wie z.B. die Familie als Unterstützungssystem nicht mehr zuverlässig zur Verfügung stehen. Das freiwillige Engagement der Bürger ist zu einer der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens gewachsen.
Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es die bereits in anderen Städten Nordrhein-Westfalens ausgegebene Ehrenamtskarte jetzt auch im Märkischen Kreis und damit auch in Hemer. Mit ihr sagen der Märkische Kreis und seine Städte sowie Gemeinden in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen besonders Engagierten Dankeschön.
Kreistag und der Rat der Stadt Hemer haben mittlerweile den Beschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte zum 1. Januar 2010 gefasst. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land und dem Märkischen Kreis wurde am 6. November 2009 unterzeichnet. Der Märkische Kreis hat in enger Abstimmung mit seinen Städten und Gemeinden die Vorbereitungen zur Einführung der Ehrenamtskarte getroffen. Insbesondere galt es, einheitliche Regelungen für das Antragsverfahren zu treffen.
Die Bürgermeister haben sich auf die folgenden Reglungen verständigt:
Grundsätzlich gilt, dass der Ort der Antragstellung der Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Übt zum Beispiel ein Balveraner Bürger oder eine Bürgerin die ehrenamtliche Tätigkeit in Hemer aus, so stellen diese Personen den Antrag in Hemer. Nicht nur ausschließlich juristische Personen wie beispielsweise Vereine, eine Arbeitsgemeinschaft o. ä. können Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit sein, sondern in manchen Fällen kann auch die intensive ehrenamtliche Betreuung von Personen Grundlage für die Beantragung sein. Die vorausgegangene Tätigkeitsdauer muss sich über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren mit wenigstens fünf Wochenstunden erstrecken.
Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, wobei eine Verlängerung bei nachweislicher Fortdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich ist. Die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich mit zwei Unterschriften. Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden sich auf der Internetseite des Märkischen Kreises (www.maerkischer-kreis.de).
Die Ehrenamtskarte hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht nur im Märkischen Kreis, sondern auch in allen übrigen teilnehmenden Kommunen des Landes. Auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de können diese Vergünstigungen abgefragt werden.
In den städtischen Einrichtungen sind bisher folgende Vergünstigungen geplant:
Eine entsprechende Abfrage bei den Hemeraner Händlern und Betrieben ist erfolgt und wird zurzeit ausgewertet.
Zur Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten wird der Märkische Kreis zusammen mit den Städten und Gemeinde Anfang Februar eine Festveranstaltung ausrichten. Die Stadt Hemer bittet daher alle Interessierten, die Ehrenamtskarte möglichst kurzfristig zu beantragen. Den entsprechenden Antrag gibt es im Rathaus an der Infostelle im Foyer sowie hier. Ansprechpartner im Hemeraner Rathaus sind Christina Dellbrügge (Kulturbüro, Tel. 551-309) und Martin Stolte (Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales, Tel. 551-250).