Im Rahmen der Kommunalwahl 2009 haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, jeweils eine Stimme für folgende Wahlen abzugeben:
- Bürgermeister der Stadt Hemer
- Rat der Stadt Hemer
- Landrat des Märkischen Kreises
- Kreistag des Märkischen Kreises
Es werden für die Kommunalwahl insgesamt vier Stimmzettel ausgegeben, die sich alle farblich voneinander unterscheiden.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Stimmzettel in der Wahlkabine so zu falten, dass die Kennzeichnung nach außen nicht erkennbar ist. Anschließend bitten wir Sie, Ihre Stimmzettel persönlich in die Wahlurne einzuwerfen. Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen dürfen sich einer Hilfsperson bedienen.
Als Bürgermeister und Landrat ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Eine Stichwahl wurde abgeschafft. Die Amtszeit des Bürgermeisters und des Landrates beträgt sechs Jahre.
Für die Rats- und Kreistagswahl hat der/die Wahlberechtigte jeweils eine Stimme. Mit dieser Stimme wählt der/die Wahlberechtigte entweder den Vertreter bzw. die Vertreterin im entsprechenden Wahlbezirk oder, falls der Bewerber bzw. die Bewerberin von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt worden ist, die von ihr für das Wahlgebiet (Hemer) aufgestellte Reserveliste.
Der Rat der Stadt Hemer sowie der Kreistag des Märkischen Kreises werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Sollten sie weitere Fragen haben, steht ihnen das Wahlbüro der Stadt Hemer gerne zur Verfügung.
De Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen möchte Wählerinnen und Wähler, aber auch potentielle Kandidatinnen und Kandidaten bei den anstehenden Kommunalwahlen unterstützen und bietet dafür auf folgenden Internetseiten Informationen rund um die Kommunalwahl an:
www.wahlkommunal.de
www.politische-bildung.nrw.de
www.wahlwecker.net