Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Landtagswahl 2010 sucht die Stadt Hemer Freiwillige, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig werden. Die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit setzt voraus, dass die Personen im Rahmen der Landtagswahl selbst wahlberechtigt sind.

Wahlberechtigt sind

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihren (Haupt-)Wonsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Zu den Aufgaben der Helferinnen und Helfer gehört es, während der Wahlhandlung u. a. Wahlbenachrichtigungen zu kontrollieren, Stimmzettel auszugeben und für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu sorgen. Nach Wahlschluss um 18:00 Uhr werden dann die Stimmzettel ausgezählt.

Die Wahlvorstände treten am Wahlsonntag in den zugeteilten Wahllokalen um 7:30 Uhr zusammen, um die Wahlhandlung vorzubereiten. Voraussichtlich wird während der Wahlhandlung (von 7:00 bis 18:00 Uhr) in zwei Schichten gearbeitet. Zur Auszählung der Stimmen müssen jedoch alle Mitglieder der Wahlvorstände im Wahllokal anwesend sein. Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 Euro gezahlt. Anmelden können Sie sich im Wahlbüro der Stadt Hemer (Tel.:02372/551-125 oder 124).