Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigung
Wählbar sind, Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Hemer, die ihr 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Stadt Hemer) ihre Hauptwohnung haben.

Wählbarkeit
Die Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen
Weiterhin müssen Bewerber, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode des Seniorenbeirates nicht bzw. nicht ununterbrochen als Mitglied im Seniorenbeirat vertreten sind, von jeweils 20 Einwohnern der Stadt Hemer, die die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Seniorenbeiratswahl erfüllen, unter Angabe des Namens, Alters und Anschrift schriftlich benannt werden.
Die wahlberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen haben nur für einen Kandidaten das Vorschlagsrecht. Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterschrieben, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.