Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehindertenausweise (Erst- und Änderungsanträge)
Anträge auf Schwerbehindertenausweise oder Anträge auf Feststellung eines höheren Grades einer Behinderung können im Bürgerbüro der Stadt Hemer abgegeben oder direkt an den Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreis versandt werden. Das Antragsformular erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises oder im Bürgerbüro der Stadt Hemer. Dem Antrag muss ein Passbild aus neuester Zeit beigefügt werden. Bitte vermerken Sie auf der Rückseite des Lichtbildes Ihren Namen.

Schwerbehindertenausweise werden seit dem 01.09.2014 in Nordrhein-Westfalen im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Papierausweise bleiben jedoch weiterhin gültig und können auch über den 01.09.2014 hinaus verlängert werden, sofern noch Felder für eine Verlängerung auf dem Dokument vorhanden sind. Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Sie müssen regelmäßig durch den Märkischen Kreis neu ausgestellt werden.

Hinweis:
Schwerbehindertenausweise im alten Format können jederzeit gegen einen Ausweis im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Neuausstellung im Scheckkartenformat bei bereits anerkannter Schwerbehinderung stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie ebenfalls auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Informationen über Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte Personen finden Sie hier.

Parkausweise für Schwerbehinderte 

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis), einer beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Personen (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen. Die Anträge können im Bürgerbüro der Stadt Hemer gestellt werden.

Das Antragsformular steht Ihnen zum Download bereit oder ist direkt im Bürgerbüro erhältlich.

Download: siehe Formulare weiter unten auf dieser Seite

Bei der Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Lichtbild (Passbild)
  • Schriftlicher Antrag
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person

 

Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Personen (AG-light)

Schwerbehinderte Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen können eine Parkerleichterung beantragen.

Antragsberechtigt sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
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Infos im Überblick

keine

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • Schriftlicher Antrag
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der antragstellenden Person

Sozialgesetzbuch XI (SGB IX)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Bürgerbüro-Terminhotline
02372 551-160
buergerbuero@­hemer.de
Rathaus I
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr