Baulasten - Eintragungen/Löschungen

Die Baulast ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sich ein Grundstückseigentümer/-in zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.

Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen.

Vor einem Grundstückskauf empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.

Durch die Belastung eines oder mehrerer Grundstücke durch eine Baulast soll die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne die Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.

Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, mit der der Grundstückseigentümer in Schriftform freiwillig erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er zunächst nicht verpflichtet wäre. Sie liegt als öffentliche Belastung auf dem Grundstück und bindet auch die Rechtsnachfolger. Ein Löschen der Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde ist auf Antrag des Eigentümers des belasteten Grundstücks möglich, wenn das Erfordernis für die Baulast durch rechtliche oder tatsächliche Änderung entfallen ist. Die Baulast wird durch Eintragung in das beim Fachdienst Bauaufsicht geführte Baulastenverzeichnis wirksam. Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss vor einem Notar, dem Amtsgericht oder der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden.

Zu Unterscheiden von der Baulast ist die Eintragung von Rechten wie z. B. Wegerechten oder Wohnrechten in das Grundbuch. Hierbei handelt es sich um rein privatrechtliche Vereinbarungen. In einigen Fällen ist es allerdings erfoderlich, sowohl eine Baulast eintragen zu lassen als auch eine Grunddienstbarkeit zu vereinbaren.

Beispiele für Baulasten:

Abstandflächenbaulast: Wird die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze durch ein Bauvorhaben nicht eingehalten, kann der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche mittels Baulasterklärung auf seinem Grundstück übernehmen. Der Grundstücksnachbar muss dann die übernommene Abstandfläche zusätzlich zu seiner eigenen Abstandfläche einhalten.

Erschließungsbaulast: Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen (z. B. fehlende Zufahrt etc.), kann dieses durch Eintragung einer "Wege"-Baulast auf dem zwischen dem Baugrundstück und der Straße gelegenen Grundstück mit Zustimmung des Nachbarn geheilt werden. 
 

Hier finden Sie Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
 

Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.

Baubezirk 1zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch

Baubezirk 2zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl

Baulastenverzeichnis

Infos im Überblick

Die Verwaltungsgebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung einheitlich für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) festgelegt.

  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung(AVerwGebO)
  • Gebührengesetz (GebG NRW) Gebührenkatalog
Frau Angelina Stephan
02372 551-238
A.Stephan@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Herr Manfred Barth
02372 551-355
m.barth@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
02372 551-348
b.zorn-mankopf@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
02372 551-496
s.reischl@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Dienstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
02372 551-361
m.tobisch@­hemer.de
Rathaus I
Raum 605
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.