Urnenwahlgrab
Urnenwahlgräber sind Grabstätten in der Urnen beigesetzt werden. Die genaue Lage können Sie mit der Friedhofsverwaltung zusammen auswählen. Die Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre. In einer einstelligen Urnenwahlgrabstätte können innerhalb dieser Nutzungszeit bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Reicht die verbleibende Nutzungszeit für die Ruhefrist von 20 Jahren für eine Urne nicht mehr aus, muss das Nutzungsrecht für die erforderliche Zeit verlängert bzw. nachgekauft werden.
Die Rechte an der Grabstätte können auch nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert oder wiedererworben werden. Nutzungsberechtigte können bestimmen, wer die Nachfolge im Nutzungsrecht antritt und wer in einer freien Grabstelle des Urnenwahlgrabes beigesetzt wird. Das Urnenwahlgrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.