Allgemeine Informationen

Wahlrechtsgrundsätze
Gewählt wird nach den üblichen Wahlrechtsgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

Wahlperiode
Die Wahlperiode für den Deutschen Bundestag beträgt grundsätzlich vier Jahre.

Wahlsystem
Gewählt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Somit hat jede Wählerin /jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme erfolgt die Wahl der Direktkandidaten in den Wahlkreisen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Mit der Zweitstimme erfolgt die Wahl von Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die über die Erststimme gewonnenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Somit bleibt der Charakter einer Verhältniswahl gewahrt. Daher wird das Wahlsystem auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet.

Wahlgebiet
Wahlgebiet ist das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieses ist aktuell in 299 Wahlkreise eingeteilt.

Die Stadt Hemer liegt zusammen mit den Städten Altena, Balve, Iserlohn, Menden (Sauerland), Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg und Werdohl im Wahlkreis 149 „Märkischer Kreis II“. 

Wahlbezirke
Das Stadtgebiet wird durch die Gemeindebehörde in Wahlbezirke unterteilt. In Hemer gibt es 21 Wahlbezirke. Somit werden 21 Wahllokale eingerichtet. Aufgrund der geringen Vorlaufzeit für die Planung der vorgezogenen Bundestagswahl standen einige etablierte Wahllokale oder Wahlräume nicht zur Verfügung. Die Änderungen sind in der Tabelle farblich hinterlegt.

 

Wahlbezirks-Nr.

Wahllokal

Barrierefreiheit

1

Oesetalschule

Ja

2

Städt. Kindergarten Birkenweg 

Ja

3

Brabeckschule

Ja

4

Jugend- und Kulturzentrum

Ja

5

Hans-Prinzhorn-Realschule

Ja

6

Pavillon Schulzentrum Parkstraße

Ja

7

Woesteschule

Ja

8

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium

Ja

9

Altes Casino

Ja

10

Diesterwegschule

Ja

11

Autohaus Bichmann

Ja

12

Freiherr-vom-Stein-Schule

Ja

13

Christuskirche

Ja

14/1

Firma Erichsen GmbH & Co. KG

Ja

14/2

Dorfgemeinschaftshaus Ispei

Ja

15/1

ev. Kindergarten Bredenbruch

Nein

15/2

Ihmerter Schule

Ja

16

Koch Machinery & Technology GmbH

Ja

17

Katholisches Gemeindezentrum Deilinghofen

Ja

18

Deilinghofener Schule

Ja

19

Ev. Kindergarten Stephanus

Ja

Wahlberechtigte
Im Bundesgebiet sind schätzungsweise 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Auf Hemer entfallen ca. 25.000 Wahlberechtigte.

Wahlberechtigung für die Bundestagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie 

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 12.01.2025 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen und erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. 

Deutsche Staatsbürger, die aus dem Ausland wählen möchten (Auslandsdeutsche), müssen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 im Wahlbüro der Stadt Hemer zur Einsichtnahme bereit.

Wählen im Wahllokal
Anhand der Wohnanschrift werden die Wahlberechtigten den Wahlbezirken zugeordnet. Die Wählerinnen und Wähler müssen zur Stimmabgabe das Wahllokal in ihrem Wahlbezirk aufsuchen. Dort können Sie dann nach Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) an der Urnenwahl teilnehmen. Mit der Wahlbenachrichtigung wird den Wahlberechtigten mitgeteilt, welches Wahllokal am Wahltag zur Stimmabgabe aufzusuchen ist.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Annika Täger
02372 551-111
Rathaus I
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Jörn Knipping
02372 551-110
Rathaus I
Raum 104
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag:9 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Freitag:8 bis 13 Uhr
Samstag:Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr