Allgemeine Informationen zu der Landtagswahl 2022

Landtagswahl am 15.05.2022

Wahlrechtsgrundsätze
Nach Artikel 28 Abs. 1, Satz 2 des Grundgesetzes und Art. 31 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) werden die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Wahlperiode
Die Wahlperiode des Landtags beträgt fünf Jahre.

Wahlgebiet
Wahlgebiet für die Landtagswahl ist das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses gliedert sich in 128 Wahlkreise.

Die Stadt Hemer liegt zusammen mit den Städten Balve, Menden (Sauerland), Neuenrade und Plettenberg im Wahlkreis 122
„Märkischer Kreis II“.

Stimmbezirke
Das Stadtgebiet von Hemer gliedert sich in 21 Stimmbezirke. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet:

Stimmbezirks-Nr.

Wahllokal

Barrierefreiheit

1

Oesetalschule

Ja

2

Städt. Kindergarten Birkenweg

Ja

3

Brabeckschule

Ja

4

Jugend- und Kulturzentrum

Ja

5

Hans-Prinzhorn-Realschule

Ja

6

Pavillon Schulzentrum Parkstraße

Ja

7

Woesteschule

Ja

8

Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium

Ja

9

Grohe-Forum

Ja

10

Diesterwegschule

Ja

11

Autohaus Bichmann

Ja

12

Freiherr-vom-Stein-Schule

Ja

13

Pfarrheim St. Bonifatius

Ja

14/1

Firma Erichsen GmbH & Co. KG

Ja

14/2

Dorfgemeinschaftshaus Ispei

Ja

15/1

ev. Kindergarten Bredenbruch

Ja

15/2

Ihmerter Schule

Ja

16

Koch Machinery & Technology GmbH

Ja

17

Katholisches Gemeindezentrum Deilinghofen

Ja

18

Deilinghofener Schule

Ja

19

Gasthof Stenner

Ja

Wahlsystem
Gewählt wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. Jede Wählerin/Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Mit der Erststimme erfolgt die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Kreiswahlvorschlag) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler haben wie auch bei der Bundestagswahl die Möglichkeit ihre Stimmen zu „splitten“. Die Wahl eines bestimmten Wahlkreisabgeordneten führt nicht zwangsläufig auch zu einer Wahl der Landesliste des Bewerbers. Die über die Erststimme gewonnenen Direktmandate werden auf die Listenmandate angerechnet. Somit bleibt der Charakter einer Verhältniswahl gewahrt. Daher wird das Wahlsystem auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet.

Wahlberechtigte in Hemer
Für die Landtagswahl sind in Hemer ca. 25.500 Personen wahlberechtigt.

Wahlberechtigung für die Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (spätestens am 15. Mai 2004 geboren),
  2. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (also seit dem 29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen eine (Haupt-) Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben,
  3. nicht nach § 2 Landeswahlgesetz NRW vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet werden am 03.04.2022 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen und erhalten bis spätestens zum 24.04.2022 eine Wahlbenachrichtigung. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung liegt das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 25. bis 29.04.2022 im Wahlbüro der Stadt Hemer zur Einsichtnahme bereit.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Wahlbüro

Tag
Montag:8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Dienstag:8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Mittwoch:8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag:8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag:8 bis 12 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Ihre Ansprechpartner im Wahlbüro

Ihre Ansprechpersonen

Frau Annika Täger
02372 551-111
Rathaus I
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Jörn Knipping
02372 551-110
Rathaus I
Raum 104
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Dienstag:9 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr
Freitag:8 bis 13 Uhr
Samstag:Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr
Herr Jan-Hendrik Peters
02372 551-115
Rathaus I
Raum 105
Hademareplatz 44
58675 Hemer