Antragsverfahren zum Heizkostenzuschuss in NRW gestartet – Finanzielle Hilfen für Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle

Die Bundesregierung hat Mitte Dezember 2022 angekündigt private Haushalte durch stark gestiegene Energiekosten mit Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger im Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022 zu entlasten.

Eine Erstattung kann bis zum 20.10.2023 für folgende Energieträger beantragt werden:

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Holzpellets
  • Holzhackschnitzel
  • Holzbriketts
  • Scheitholz
  • Kohle bzw. Koks

Mit Beschluss des deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022 wurde ein Referenzpreis des Jahres 2021 gebildet. Dieser muss um mindestens 100 % gestiegen sein, damit Verbraucher die vorgesehenen Härtefallhilfen zugesprochen bekommen. Eine darüberhinausgehende Belastung wird zu 80 % durch den Heizkostenzuschuss getragen.

Außerdem gilt ein Mindestbetrag von 100 € pro Haushalt, damit der Zuschuss auch ausgezahlt wird. Der Maximalbetrag wurde auf eine Höhe von 2.000 € pro Haushalt gedeckelt.

Die Landesregierung hat für die Antragsstellung ein digitales Portal erarbeitet. Hier wird zunächst per Rechner ermittelt, ob Sie für den Heizkostenzuschuss die geschilderten Voraussetzungen zu Preisverdopplung und Mindestbetrag erfüllen. Der Link zum Antragsportal lautet wie folgt:

https://www.heizkostenhilfe.nrw/

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