Früher als gedacht wird der Bundestag neu gewählt – aller Voraussicht nach am 23.02.2025. Auch in der Stadt Hemer sind wieder viele helfende Hände gefragt, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten. Innerhalb kürzester muss das Wahlbüro engagierte Wahlhelfer organisieren, die als Mitglieder der Wahlvorstände in den Wahllokalen tätig werden.
Zu den Tätigkeiten eines Wahlhelfers gehört u. a. die Ausgabe der Stimmzettel, die Überprüfung der Wahlberechtigung und die Überwachung der Wahlhandlung. Gearbeitet wird am Wahltag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 18 Uhr in einer Vormittags- oder Nachmittagsschicht. Am Wahlabend zählen alle Mitglieder des Wahlvorstands gemeinsam das Wahlergebnis aus. Dazu finden sich alle Wahlhelfer um 18 Uhr im Wahllokal ein, um das Wahlergebnis festzustellen.
Wahlhelfer müssen selbst zur Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die drei Monate vor dem Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (seit dem 23. November 2024), ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Zudem kann die Erstattung von Fahrtkosten beantragt werden (0,40 Euro/Kilometer). Die Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit im Wahllokal und auf der An- und Abreise gegen Unfälle versichert.
Anmeldungen sind ab sofort telefonisch unter den Rufnummern 02372/551-111 und -129 oder per E-Mail an wahlen@hemer.de möglich. Bei einer Anmeldung per E-Mail müssen Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer angegeben werden.