Informationen rund um die Kindertagespflege

Allgemeine Informationen

Kindertagespflege - eine gute Möglichkeit der Betreuung besonders für kleine Kinder

Viele Eltern können aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Betreuung ihres Kindes nicht selbst leisten. Nicht immer können Kindertageseinrichtungen oder Schulen den Betreuungsbedarf decken. Besonders für Kinder unter drei Jahren gibt es noch nicht für jedes Kind einen Platz in einer Einrichtung. Manchmal reichen die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder die Betreuungsangebote der Schulen auch nicht aus, die Zeiten abzudecken, zu denen Eltern arbeiten müssen.

Hier bietet sich die Kindertagespflege als eine gute Möglichkeit der Kinderbetreuung an.

Bei der Kindertagespflege wird das Kind durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut. Es ist eine sehr familiennahe Betreuung, die entweder im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tageseltern stattfindet. Findet die Betreuung im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters statt, dürfen maximal fünf Kinder betreut werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass die Kindertagespflege in anderen kindgerechten Räumlichkeiten, zum Beispiel in einer extra angemieteten Wohnung, stattfinden kann.

In Hemer gibt es zurzeit vier solcher Großtagespflegen. Pro Großtagespflege betreuen dort jeweils zwei bis drei Kindertagespflegepersonen maximal bis zu neun Kinder unter drei Jahren.

Die Kindertagespflege kann die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern gut berücksichtigen. Sie ist eine sehr flexible Betreuungsform, die notfalls auch rund um die Uhr möglich ist. Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren, kann dieses aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.

Informationen für Eltern

Was kostet eine Betreuung in Kindertagespflege?

Die Eltern stellen beim Fachdienst Jugend, Team Kindertagesbetreuung der Stadt Hemer einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege. Auf der Grundlage ihres jährlichen Bruttojahreseinkommens wird ermittelt, welchen Kostenbeitrag sie an die Stadt Hemer zahlen müssen. Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags für die Betreuung in Kindertagespflege ist identisch mit dem Elternbeitrag, der für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gezahlt werden muss.

Eine Kostenübersicht finden Sie im Downloadbereich.

 

Wie finden Eltern eine Tagesmutter/Tagesvater für ihr Kind?

Zuständig für die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson ist in Hemer der Fachdienst Jugend, Team Kindertagesbetreuung. Eltern melden ihren Betreuungsbedarf beim Fachdienst Jugend, Team Kindertagesbetreuung an. Um eine passende Betreuungsperson zu finden, ist es wichtig, dass von den Eltern folgende Angaben gemacht werden:

  • Alter des Kindes
  • Betreuungszeiten
  • Besonderheiten wie zum Beispiel Entwicklungsprobleme des Kindes, Krankheiten, Allergien
  • Individuelle Wünsche der Eltern

Der Fachdienst Jugend, Team Kindertagesbetreuung startet dann eine Suchanfrage bei den in Hemer gemeldeten Kindertagespflegepersonen.

Sobald jemand gefunden werden konnte, werden die Kontaktdaten ausgetauscht, so dass ein gemeinsames Kennenlernen zwischen den Eltern und der Tagesmutter/dem Tagesvater vereinbart werden kann.

Wenn beide Seiten miteinander die Kindertagespflege beginnen möchten, treffen sie sich in der folgenden Zeit regelmäßig, um bis zum eigentlichen Beginn der Betreuung, eine vertrauensvolle Beziehung miteinander aufzubauen (Eingewöhnungsphase).

Wenn Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater suchen, melden Sie sich bitte beim Fachdienst Jugend,
Team Kindertagesbetreuung

Ansprechpersonen:

Claudia Heetfeld, Tel. 02372/551-282, E-Mail: c.heetfeld@​hemer.de

Christine Verborg, Tel. 02372/551-353, E-Mail: c.verborg@​hemer.de

 

Den Flyer zur Kindertagespflege finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen: www.handbuch-kindertagespflege.de
 

Informationen für Kindertagespflegeperson

Wer kann Kindertagespflegeperson werden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Menschen, die Freude am Umgang mit Kindern haben und die sich bewusst sind, eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen, können sich als Kindertagespflegeperson bei der örtlichen Fachberatung Kindertagespflege bewerben. Hier wird geprüft, ob jemand als Kindertagespflegeperson geeignet ist. Dafür muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest vorgelegt werden. Im Rahmen eines Hausbesuches wird geprüft, ob die Wohnverhältnisse kindgerecht und für die Betreuung von Kindern geeignet sind. In speziellen Qualifizierungskursen werden Kindertagespflegeeltern auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Die Kurse umfassen 160 Unterrichtsstunden als Vorbereitung auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege plus 80 Stunden Praktika in Kita und Kindertagespflege sowie 100 Stunden Selbstlerneinheiten. Die angehenden Kindertagespflegepersonen erhalten Informationen zu allen wichtigen Themen rund um die Kindertagespflege, wie zum Beispiel: Recht- und Versicherungsfragen, Entwicklung von Kindern, Pädagogik und Psychologie, gesunde Ernährung, Hygiene, Erste Hilfe am Kind und vieles mehr. Diese tätigkeitsvorbereitende Phase endet mit einer Lernergebnisfeststellung sowie dem Erhalt eines ersten Zertifikates des Bundesverbandes Kindertagespflege. Tätigkeitsbegleitend folgen weitere 140 Unterrichtsstunden sowie 40 Selbstlerneinheiten. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung und positiver Eignungseinschätzung wird vom Fachdienst Kindertagesbetreuung eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ausgestellt. Diese Pflegeerlaubnis ist Voraussetzung für die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson.

Wie wird die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vergütet?

Die Kindertagespflegeperson erhält für die Sachaufwendungen und die Betreuung und Förderung des Tageskindes einen Stundensatz, der von ihrer Ausbildung und Qualifizierung abhängig ist. Diese Stundensätze werden jeweils pro Kind pro Stunde durch die Stadt Hemer gezahlt. Die jeweils aktuellen Stundensätze sind in den Richtlinien zur Kindertagespflege der Stadt Hemer festgelegt. Außerdem werden den Kindertagespflegeperson auf Antrag nachgewiesene Kosten für die Unfallversicherung über die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Stadt Hemer erstattet.
Die Richtlinien der Stadt Hemer zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege finden Sie hier.

 

Einkommensbesteuerung der Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig. Die Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit müssen durch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt angezeigt werden. Je nach Umfang der Betreuung kann dabei eine Betriebskostenpauschale geltend gemacht werden.

Die Einkünfte aus der Kindertagespflege werden auch bei staatlichen Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld usw. angerechnet.

Eine Anmeldung als Gewerbe ist nicht erforderlich (§ 6 GewO).

Wenn Sie Kindertagespflegeperson werden möchten, melden Sie sich bitte beim Fachdienst Jugend, Team Kindertagesbetreuung

Ansprechpersonen:

Claudia Heetfeld, Tel. 02372/551-282, E-Mail: c.heetfeld@​hemer.de

Christine Verborg, Tel. 02372/551-353, E-Mail: c.verborg@​hemer.de