Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung (Integrative Erziehung)


Sie suchen einen Kita-Platz für Ihr Kind mit Behinderung?

...mit Entwicklungsverzögerungen?

...mit erhöhtem Betreuungsaufwand?

...mit körperlicher oder geistiger Einschränkung?


Was ist integrative Erziehung?

Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern XIII, IX und XII die wohnortnahe integrative Erziehung, die bereits langjährig in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, nochmals gesetzlich verankert.

§ 8 KiBiz - Gemeinsame Förderung aller Kinder

"Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen."

Hierdurch hat der Gesetzgeber den Integrationsgedanken nochmals deutlich hervorgehoben und auch die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgenommen, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und gefördert werden sollen.

Die integrative Erziehung schafft im Rahmen einer ganzheitlichen Förderung vielfältige Begegnungs- und Erfahrungsmöglichkeiten zwischen Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung, so dass alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize erhalten. Kinder lernen von und gemeinsam mit Kindern. In integrativen Kindertageseinrichtungen werden in der Regel bis zu 4 Kinder mit Behinderung gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in unterschiedlichen Gruppenformen betreut.


Inklusive wohnortnahe Kindertageseinrichtungen in Hemer

Es stehen für Ihr Kind inklusive wohnortnahe Kindertageseinrichtungen in Hemer zur Verfügung. Ihr Kind erhält dort eine gemeinsame Betreuung und Förderung mit Kindern ohne Behinderung. Besuchen Sie die Kindertagesstätten in Ihrer Nähe. Die Kita-Leitung gibt Ihnen bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über:

- den Alltag in der Kita
- Fördermöglichkeiten für Ihr Kind
- therapeutische und andere unterstützende Möglichkeiten in der Kita oder vor Ort


Heilpädagogische Plätze

In kombinierten Kindertageseinrichtungen stehen zur Betreuung und Förderung heilpädagogische Plätze für Kinder mit Behinderung und Regelplätze für Kinder ohne Behinderung zur Verfügung. Eine therapeutische Förderung in der Einrichtung wird angeboten. Im weiteren Umkreis werden Kinder mit Behinderung in reinen heilpädagogischen Gruppen betreut. In Hemer gibt es keine Kindertageseinrichtungen dieser Art. Für den nördlichen Teil des Märkischen Kreises befinden sich in Iserlohn (Gerlingsen und Löbbeckenkopf) und in Altena (Sprachheilkindergarten) derartige Einrichtungen.
Die Anzahl heilpädagogischer Plätze ist jedoch grundsätzlich begrenzt. Deshalb entscheidet das LWL-Landesjugendamt als Kostenträger über die Platzvergabe. Gegebenenfalls wird ein inklusiver Kita-Platz bereitgestellt.


Bitte frühzeitig anmelden!

Melden Sie Ihr Kind spätestens im Herbst für das nächste Kita-Jahr an. So bleibt genug Zeit, gemeinsam den richtigen Platz für Ihr Kind zu finden.

Ihr Jugendamt gibt Ihnen gern Auskunft über die verschiedenen Kita-Plätze in Ihrer Nähe oder schauen Sie einfach unter www.hemer.de/kita .



Weitere Auskünfte beim LWL-Landesjugendamt Westfalen

www.lwl-landesjugendamt.de

 

Frau Susanne Rücker
02372 551-381
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Raum 12
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin einen Termin.

Frau Alexandra Küchler
02372 551-262
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Raum 23
Dahlienweg 1-3
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.