Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Wir wissen nicht erst nach der Kölner Silvesternacht, dass jede 3. Frau in Deutschland mindestens 1 X in ihrem Leben von Gewalt betroffen ist. Zu diesem Thema schweigt unsere Gesellschaft meistens, es wird zur Seite geschaut. Niemand darf eine Frau gezielt körperlich oder seelisch verletzen, belästigen, beschimpfen, bedrohen, demütigen, quälen, schlagen oder zu Sex zwingen. Niemand darf eine Frau gegen ihren Willen mit Anrufen, E-Mails oder SMS terrorisieren oder sie persönlich verfolgen. Auch in nahen privaten Beziehungen und Partnerschaften sind solche Handlungen absolut verboten.

Wir Gleichstellungsbeauftragten im Märkischen Kreis haben Kontakt zu vielen hilfesuchenden Frauen und zu weiteren Institutionen, die es sich zur Aufgabe machen, diesen Frauen zu helfen. Wir sorgen dafür, dass Hilfsangebote bekannt gemacht werden und wir ermutigen Frauen, sich Hilfe zu holen. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist nun seit drei Jahren eine Möglichkeit, sehr schnell Hilfe zu bekommen und eine wichtige Erstanlaufstelle, initiiert durch das Bundesfamilienministerium.

Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr ist dieses Beratungsangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 und per Online-Beratung unter www.hilfetelefon.dekönnen sich neben den betroffenen Frauen ebenso nahestehende Menschen, Fachpersonal und Ehrenamtliche kostenfrei beraten lassen. Die Anonymität bleibt immer gewahrt. Die Anrufenden sprechen mit ausgebildeten Beraterinnen, die ihnen zur Seite stehen und bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort vermitteln. Sprachbarrieren werden durch Dolmetscherinnen behoben, die hinzugeschaltet werden können.

Uns geht es als Gleichstellungsbeauftragte im Märkischen Kreis immer wieder darum, klare Zeichen zu setzen und Flagge zu zeigen. Jede Frau, die weiß, wie und wo sie Hilfe findet, kann sich aus dem Kreislauf der Gewaltspirale befreien. Mit der Verteilung von Klappkarten, können auch Sie helfen, die Nummer weiterbekannt zu machen. Erhältlich sind diese Karten unter anderem bei der Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Stadt und in den jeweiligen Bürgerbüros.