Kindergrab

Kindergräber sind Einzelgräber für Körperbestattungen von Kindern, die vor Vollendung des 5. Lebensjahres verstorben sind. Sie werden in geschlossenen Feldern vergeben und der Reihe nach belegt. Statt eines Sarges darf auch eine Urne oder eine in ein Tuch gehülltes Kind beigesetzt werden. Ein Kindergrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden. Kindergräber werden für 30 Jahre zur Verfügung gestellt, die Nutzungszeit kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.