Urnenreihengrab

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vergeben. Das Recht an einer Urnenreihengrabstätte kann nicht verlängert oder  wiedererworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit ist eine Umbettung der Urne/n in eine andere Grabstätte möglich. Ein Urnenreihengrab kann im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestaltet werden.