PDF-Präsentation zum Eltern-Info-Abend

Üblicherweise laden die Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und die Stadt Hemer zu einem Infoabend für Eltern vierjähriger Kinder ein, um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erläutern. Aufgrund der Corona-Pandemie ist dies leider in gewohnter Form nicht möglich. Stattdessen stellen wir Ihnen eine Präsentation mit weitergehenden Informationen zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis!

Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes (01.03.2020) besteht zum Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung die Impfpflicht gegen Masern.

Nur bei nachgewiesener Impfung gegen Masern ist ein Kindergartenbesuch möglich.

Allgemeine Informationen über die Kindertagesbetreuung in Hemer

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Besuch einer Kindertageseinrichtung.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu fördern, wenn:

  • Diese Leistung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • Die Erziehungsberechtigten
    a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
    b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten.


Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
In Hemer gibt es insgesamt 15 Kindertageseinrichtungen, mit ca. 1.100 Plätzen.

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Dieser Anspruch kann zum einen durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gedeckt werden. Ein Rechtsanspruch der Eltern/Kinder auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht. Erst ab dem 3. Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.