Was ist überhaupt Sperrgut?

Ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung

Sie bekommen in Kürze ein neues Sofa oder einen neuen Teppich und wissen nicht, wie Sie sich ordnungsgemäß und umweltgerecht von dem Vorgängermodell trennen können? Sofern die alten, ausgedienten Schätze nicht mehr zu gebrauchen sind und sich die Besitzerin oder der Besitzer dieser Sache entledigen will, handelt es sich abfallrechtlich gesehen um Sperrgut.
 

Welche Abfälle gehören zum Sperrgut?

Zum Sperrgut zählen definitionsgemäß bewegliche Wohnungseinrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den grauen Restabfallbehälter passen. Hierzu gehören zum Beispiel Tische, Stühle, Sofas, Schränke, Betten, Matratzen, Lattenroste, Wäscheständer, Koffer, Fahrräder und große Mengen an Tapetenresten.
 

Sperrgutabfuhr und Bringhof

Diese Abfälle können über die Sperrgutabfuhr abgeholt oder selbst am Bringhof angeliefert werden. Die Sperrgutabfuhr findet in Hemer einmal pro Monat statt. Um den für Ihre Straße vorgesehenen Termin zu finden, schauen Sie bitte zunächst in das Straßenverzeichnis und dann in das Kalendarium dieses Kalenders. Die Abholung des Sperrgutes muss bei der Stadt Hemer über die rosa Anforderungskarte beantragt werden. Die Karte ist bei zahlreichen Banken im Stadtgebiet sowie im Rathaus erhältlich.

Sie können Ihre Sperrgutabfuhr auch hier  anmelden.

Die Anforderungskarte muss fünf Tage vor dem Abholtermin im Rathaus vorliegen. Später eingehende Karten können leider erst zum Folgetermin berücksichtigt werden. Am Abfuhrtag muss das Sperrgut ab 6.00 Uhr abholbereit an der Straße bereitgestellt werden. Der Abfall sollte frühestens am Vorabend der Abfuhr herausgestellt werden, um Durchwühlung und Zerstreuung zu vermeiden. Auch das Hinzustellen von Abfällen durch Mitbürgerinnen und Mitbürger kann dadurch auf ein Minimum reduziert werden. Zu beachten ist, dass das Sperrgut nur an der Straßengrenze von dem Entsorger, der Lobbe Entsorgung GmbH, abgeholt wird, da die Sammelfahrzeuge private Zufahrten und Grundstücke nicht befahren und die Müllwerker diese nicht betreten. Die Selbstanlieferung am städtischen Bringhof kann während der Öffnungszeiten in haushaltsüblichen Mengen erfolgen. Größere Sperrgutmengen aus Haushaltsauflösungen, Kellerentrümpelungen etc. sollten nur über die Sperrgutabfuhr entsorgt werden, da der Bringhof nicht für die Aufnahme solcher Mengen eingerichtet ist. Sowohl bei der Sperrgutabfuhr als auch bei der Selbstanlieferung am Bringhof fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Sperrgutentsorgung bereits in den im Rahmen der Grundbesitzabgaben zu zahlenden Abfallgebühren enthalten ist. Nach der Sammlung des Sperrgutes wird dieses im Müllheizkraftwerk Iserlohn umweltverträglich verbrannt.
 

Welche Abfälle sind kein Sperrgut?

Hin und wieder passiert es, dass die Müllwerker ordnungsgemäß herausgestelltes "Sperrgut" nicht mitnehmen, weil es sich bei den Abfällen nicht um Sperrgut handelt. Nicht zum Sperrgut gehören Baumaterialien jeglicher Art und im Haus fest angebrachte Gegenstände wie z.B. Fenster, Türen, Zargen, Paneelen, Bretter, Baumischabfälle und Bauschutt, Wasch- und Toilettenbecken, Heizungsanlagen, Abbruchholz, Zäune und Geländer. Diese Abfälle - ausgenommen ist A IV Holz - können gegen ein geringes Entgelt als Altholz, Schrott, Bauschutt oder Baumischabfälle am Bringhof abgegeben werden. Kühl- und Elektrogeräte sind auch kein Sperrgut. Sie werden auf Anforderung (weiße Karte) "kostenlos" über die Haushaltsgroßgeräteabfuhr abgeholt oder können separat am Bringhof abgegeben werden. Grünabfälle können über die Grünabfallabfuhr (grüne Anforderungskarte) oder über die Selbstanlieferung am Bringhof zur Kompostierung bereitgestellt werden.