open data in der Stadtverwaltung Hemer

Nach § 12 Informationsfreiheitsgesetz NRW sind Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Die öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Die Veröffentlichung soll in elektronischer Form zu erfolgen.

Ein Aktenplan gibt den Ordnungsrahmen für die Sachakten vor, weist aber keine einzelnen Akten nach. Der Aktenplan ist die Aufschreibung der aus den behördlichen Aufgaben entwickelten Stoffgliederung, die mit Kennungen (Aktenzeichen) versehen ist.

Mit Einführung Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und der verbundenen outputorientierten Steuerung, wurden Produkte definiert, beschrieben und systematisiert. Die Produktbeschreibungen enthalten die Auftragsgrundlagen und Zuständigkeiten. Damit werden die Funktionen des Geschäftsverteilungsplanes und des Aktenplan realisiert.

Der Verwaltungsaufbau ergibt sich aus dem Organigramm. Die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter werden in der Dienstleistungsübersicht auf der städtischen Homepage dargestellt.

Verweise:

Informationsfreiheitsgesetz NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668#det317175

Leitfaden zum Informationsfreiheitsgesetz

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/editors/import/bue/doks/leitfaden_ifg.pdf

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

https://www.ldi.nrw.de/

Dienstleistungübersicht Hemer

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Organigramm der Stadt Hemer

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Die offenen Daten (open data) der Stadt Hemer Daten sind für jeden und für jegliche Zwecke nutzbar. Sie dürfen weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden.

 

Haushalte der Stadt Hemer