Was "kostet" Hemer? (Allgemeine Gebührensätze)

Abfallgebühren

Umleersystem:

 

Behältertyp

2022 in €2021 in €2020 in €2019 in €2018 in €2017 in €2016 in €2015 in €2014 in €2013 in €2012 in €

     60 Liter

146151152153154153152150150150151

     80 Liter

179186187188190189187185185185186

   120 Liter

246255257259262261258255255256257

   240 Liter

446465468473479476473466466468472

   360 Liter

649678682689699695690680679683691

   770 Liter

2.6402.7642.7792.8102.8552.8402.8242.7772.7772.7922.832

1.100 Liter

3.7363.9123.9343.9784.0434.0213.9983.9323.9323.9544.007

2.500 Liter

8.4528.8528.9039.0029.1529.1019.0518.9018.9008.9509.076

5.000 Liter

16.80017.60017.70017.90018.19918.09917.99817.69817.69817.79818.036

Wechselsystem: 
       

2022202120202019201820172016201520142013
35,80 €34,83 €34,65 €34,56 €34,58 €34,6134,61 €33,09 €31,43 €33,01 €
je 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfallje 100 kg Abfall

Abwassergebühren (ab 1. Januar 2023)

Die Schmutzwassergebühr gemäß § 2 dieser Satzung beträgt 2,75 € je cbm. Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 KAG vom Ruhrverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende Benutzungsgebühr auf 1,21 € je cbm.

Die Niederschlagswassergebühr gemäß § 3 dieser Satzung beträgt 0,82 € je qm bebauter sowie befestigter Grundstücksfläche. Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 KAG vom Ruhrverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, beträgt die an die Stadt zu zahlende Benutzungsgebühr 0,63 € je qm bebauter sowie befestigter Grundstücksfläche.

Die Gebühr pro cbm Abwasser aus einer Brauchwassernutzungsanlage nach § 3 Abs. 3 der Satzung beträgt 1,91 €. Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 KAG vom Ruhrverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende Benutzungsgebühr auf 0,68 € je cbm. Diese Gebühr greift jedoch nur dann, wenn Brauchwasser von Flächen gewonnen wird, die der Gebührenpflicht nach § 3 Abs. 1 und 2 unterliegen.
 

Grund- und Gewerbesteuer (ab 1. Januar 2013)

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Hemer (Hebesatzsatzung) § 1

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Gebiet der Stadt Hemer wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 680 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 480 v.H.

Zusätzliches Angebot: Abfuhr der Abfallbehälter im Vollservice

Das Entsorgungsunternehmen, die Firma Lobbe Entsorgung West GmbH & Co KG, hat ein Angebot auf privatrechtlicher Basis für die Abfuhr der Abfallbehälter mit einem Litervolumen von 60 bis 240 Litern im Vollservice vorgelegt. Die Behälter werden demnach nach ihrer Entleerung wieder auf den Behälterstandort auf dem Grundstück zurück gestellt. Dieser zusätzliche Service kostet lt. Angebot der Fa. Lobbe für jeweils einen grauen, einen blauen und einen gelben Behälter 59,50€ pro Jahr. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die satzungsrechtlichen Regelungen für den Behälterstandort eingehalten werden, d. h., der Transportweg darf maximal 15 m betragen, muss befestigt, mindestens 1 m breit und stufenlos sein. Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie bei den o. g. Ansprechpartnern und Herrn Hans-Georg Brunkhorst von der Firma Lobbe unter Tel.: 02371/434 220. Die Behälter mit einem Litervolumen über 240 Litermüssen weiterhin direkt anfahrbar sein und sind somit nicht Gegenstand dieses Angebotes.