Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümer*innen von Wohngrundstücken

Ende Januar 2023 läuft die Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Hemer appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Iserlohn unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02371 969-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

 

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
     
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt. Die Stadt Hemer ist daran nicht beteiligt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr OnlineFinanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
     
  • Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
     
  • Im Grundsteuerportal (Geodatenportal): https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

werden bereits jetzt viele der für die Steuererklärung benötigten Informationen bereitgestellt, z.B. Flurstücksnummer, Grundbuchnummer, Grundstücksflächen oder Bodenrichtwert.
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Erklär-Video zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.

Hier geht es zum Video.

 

Hinweis: Eine direkte Akteneinsicht ist nicht möglich. Bitte für eine Bauakteneinsicht hier klicken.

Ansprechperson: Fr. Zschau, Tel.: 02372 551356

Ihre Ansprechpersonen

Frau Larissa Grießel
02372 551-308
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58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

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