Abmeldungen (Wohnsitzwechsel)

Keine Abmeldung bei Wegzug ins Inland
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, müssen Sie sich nicht in Hemer abmelden. Bei Ihrer Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde werden Sie in Hemer abgemeldet.

Wegzug ins Ausland
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und dauerhaft ins Ausland verziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Hemer abmelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug erfolgen. Sie muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Ihrem Auszug im Bürgerbüro vorliegen. Eine Abmeldung ins Ausland kann auch schriftlich erfolgen.

Das Formular für die Abmeldung ins Ausland (Meldeschein) steht für Sie zum Download bereit. 

Aufgabe der bisherigen Wohnung ohne neuen Wohnsitz
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Hemer ausziehen und keine neue Wohnung im Inland oder im Ausland beziehen (Nichtsesshaftigkeit), müssen Sie sich ebenfalls im Bürgerbüro der Stadt Hemer abmelden. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Auszug erfolgen. Sie muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Ihrem Auszug im Bürgerbüro vorliegen. Eine Abmeldung kann auch schriftlich erfolgen.

Das Formular für die Abmeldung (Meldeschein) steht für Sie zum Download bereit. 

Vertretung bei der Abmeldung
Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Bürgerbüro zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Abmeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich).

Das Formular für die Vollmacht zur Abmeldung steht für Sie zum Download bereit.

Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.

Verwarn- und Bußgelder
Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden..

Zur Online-Terminvergabe

Anmeldung, Zuzug, Wohnsitzwechsel

Infos im Überblick

gebührenfrei

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis
  • Reisepass bzw. Nationalpass (bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe)
    Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:
  • Vollmacht zur An- und Abmeldung
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Ausgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener Meldeschein
  • Personalausweis der meldepflichtigen Person
  • Reisepass der meldepflichtigen Person (wenn vorhanden)
  • § 17, 23 Bundesmeldegesetz
Servicetelefon Bürgerbüro
02372 551-115
buergerbuero@­hemer.de
Tag
Montag:09.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Bürgerbüro-Terminhotline
02372 551-160
buergerbuero@­hemer.de
Rathaus I
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr