Abwassergebühren

Die Stadt Hemer erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage eine Gebühr, jeweils für Schmutz- und Regenwasser getrennt.

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr basiert auf dem Frischwasserverbrauch des Vorvorjahres, also der Wasserverbrauch des Jahres 2022 wird im Grundbesitzabgabenbescheid 2024 zu Grunde gelegt.

Für Neuanschlüsse werden zunächst die Verbräuche gem. Abwassersatzung geschätzt, die später auf Antrag und nach Vorliegen des tatsächlichen Verbrauches des jeweiligen Wasserversorgers, korrigiert werden können. Sobald zwei volle Jahresverbräuche vorhanden sind wird auf die normale Berechnung (vorletztes Jahr) umgestellt.

Aus Brunnen, Brauchwasseranlagen oder Bachläufen entnommene Wassermengen werden in die Gebührenberechnung mit einbezogen und sind daher durch eingebaute Wassermesser nachzuweisen. Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlage eingeleitet, sondern für Gartenbewässerung, Viehtränke o.ä. genutzt werden, können auf Antrag, bei der Berechnung der Abwassergebühr abgesetzt werden. An den Nachweis werden strenge Anforderungen gestellt, z.B. durch den Einbau einer Messanlage.

Beim Niederschlagswasser richtet sich die Gebühr nach der Größe der bebauten und befestigten Fläche (in m²).

Bei Neubauten werden die bebauten und befestigten Flächen im Wege des Selbstauskunftsverfahrens ermittelt. (siehe Fragebogen zur Berechnung der getrennten Kanalbenutzungsgebühr)

Veränderungen der bebauten und befestigten Flächen, sofern sie größer als 10 m² sind, hat der Gebührenpflichtige innerhalb eines Monats nach Eintritt der Veränderung anzuzeigen.

Hierfür kann ebenfalls der Fragebogen zur Veränderung der getrennten Kanalbenutzungsgebühr benutzt werden.

Flächen, die entweder mit Rasengittersteinen oder mit einem Pflaster belegt sind, dessen Grünflächenanteil mehr als 30% beträgt, gehören nicht zu den befestigten Flächen und sind somit gebührenbefreit.

Gebührensatzung für die Entwässerung der Stadt Hemer sind jeweils in der gültigen Fassung heranzuziehen

Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühr

Infos im Überblick

  • Schmutzwassergebühr 2,75 €/ m³  im Jahre 2024

  • Niederschlagswassergebühr 0,87 €/m² im Jahre 2024

Frau Sylvia Schulz
02372 551-377
s.schulz@­hemer.de
Rathaus I
Raum 508
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung

Herr Michael Schriever
02372 551-374
m.schriever@­hemer.de
Rathaus I
Raum 515
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.