Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind:
1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Christian
Herrmann
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-172
- Fax
- 02372 551-5-172
- c.herrmann@hemer.de
Sylvia
Steiger
Fachdienstleitung
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
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Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
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- s.steiger@hemer.de
Anastasia
Schmidt
^nur nach Vereinbarung
Freitext
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Giuliano
Rademacher
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
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Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
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Eckehardt
Schröder
Natur-, Landschafts-, Artenschutz
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- E.Schroeder@hemer.de
Christian
SchulteHuermann
Umweltplanung, Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Artenschutz
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- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
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- c.schultehuermann@hemer.de
Altlasten
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind:
1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.