Anmeldungen (Wohnsitzwechsel)

Meldepflicht
Wenn Sie in Hemer eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Hemer anmelden. Die Meldepflicht besteht für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung sowie für sämtliche Nebenwohnungen.
In Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Wir melden Sie dort ab, wenn Sie sich in Hemer anmelden.

Wohnungsgeberbestätigung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst.

Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung steht für Sie zum Download bereit.

Vertretung bei der Anmeldung
Wenn Sie verhindert sind persönlich ins Bürgerbüro zu kommen, können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person bei der Anmeldung vertreten lassen (Vollmacht erforderlich).

Ein Formular für die Vollmacht zur Anmeldung steht für Sie zum Download bereit.

Beim gemeinsamen Zuzug einer Familie mit gleichen Zuzugsdaten aller Familienangehörigen (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) kann ein volljähriges Mitglied der Familie alle Familienmitglieder im Bürgerbüro anmelden. In diesem Fall müssen alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder vorgelegt werden.

Anmeldung von Kindern bei getrenntlebenden Eltern
Besonderheiten können sich bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren ergeben, wenn das Kind mit nur einem Sorgeberechtigten aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht oder das Kind aus der Wohnung eines Sorgeberechtigten in die Wohnung des anderen Sorgeberechtigten wechselt. Da das Sorgerecht die Aufenthaltsbestimmung für das Kind umfasst, müssen in diesen Fällen beide Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Anmeldung des Kindes an der neuen Adresse erklären.

Ein Formular für die Einverständniserklärung steht für Sie zum Download bereit.

Der Einverständniserklärung ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen, wenn eine sorgeberechtigte Person nicht bei der Anmeldung im Bürgerbüro anwesend ist.

Vorzulegende Unterlagen
Welche Unterlagen und Formulare Sie mitbringen müssen, entnehmen Sie bitte den nebenstehenden „Infos im Überblick“.

Verwarn- und Bußgelder
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, müssen Sie ggf. ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen.

Wohnungsgeber, die die Wohnungsgeberbestätigung nicht fristgerecht ausstellen, müssen ebenfalls ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen.

Anschriftenänderung im Fahrzeugschein
Wenn Sie aus dem Märkischen Kreises nach Hemer ziehen, bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein für den Eintrag Ihrer neuen Adresse mit. Wenn Sie aus einem anderen Kreis nach Hemer ziehen, melden Sie sich bitte beim Straßenverkehrsamt. Dort erhalten Sie einen neuen Fahrzeugschein.

Zur Online-Terminvergabe

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Infos im Überblick

gebührenfrei

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis
  • Reisepass bzw. Nationalpass (bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei der Anmeldung von Kindern ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten + Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteils
  • ggf. Fahrzeugschein/e


Wenn Sie nicht persönlich kommen, sondern eine Vertrauensperson beauftragen:

  • Vollmacht zur An- und Abmeldung
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Ausgefüllter und von der meldepflichtigen Person unterschriebener Meldeschein
  • Personalausweis der meldepflichtigen Person
  • Reisepass der meldepflichtigen Person (wenn vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei der Anmeldung von Kindern ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten + Kopie des Personalausweises des nicht anmeldenden Elternteils
  • ggf. Fahrzeugschein/e
  • § 17, 19, 23 Bundesmeldegesetz
Servicetelefon Bürgerbüro
02372 551-115
buergerbuero@­hemer.de
Tag
Montag:09.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr
Bürgerbüro-Terminhotline
02372 551-160
buergerbuero@­hemer.de
Rathaus I
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 13.00 Uhr