Auskunftssperren und Sperrvermerke im Melderegister

Was ist eine Auskunftssperre?

Die Daten zu einer Person im Melderegister können durch eine Auskunftssperre besonders geschützt werden.

Ein besonderer Schutz kann notwendig sein, wenn durch eine Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.

Wenn eine Anfrage zu den Meldedaten einer Person eingeht, bei der eine Auskunftssperre eingetragen ist, darf die Auskunft nicht sofort erteilt werden (außer wenn eine Behörde anfragt). Die Meldebehörde muss zuerst ein Anhörungsverfahren durchführen. Das bedeutet, dass die Meldebehörde die betroffene Person über die Anfrage unterrichtet und ihr die Möglichkeit gibt sich dazu zu äußern, ob die Auskunft erteilt werden darf oder nicht. Anschließend prüft die Meldebehörde, ob durch eine Auskunft aus dem Melderegister eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Kommt sie zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist, erteilt sie die Auskunft. Kann eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden, darf sie die Auskunft nicht erteilen.

 

Wie beantrage ich eine Auskunftssperre?

Die Auskunftssperre muss bei der Wohnsitz-Meldebehörde schriftlich beantragt werden.

Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister der Stadt Hemer beantragen möchten, nutzen Sie bitte das nebenstehende Formular. Sie sollten die Auskunftssperre direkt bei der An- oder Ummeldung beantragen, damit Ihre Daten sofort geschützt sind.

Da eine Auskunftssperre nur in besonderen Fällen eingetragen werden darf, müssen Sie in Ihrem Antrag ausführlich beschreiben warum für Sie durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr entstehen kann.

Sollten Sie zu einer bestimmten Berufsgruppe gehören (z. B. Jugendamt, Jobcenter, Vollstreckungsbehörde etc.) reicht dies allein nicht als Begründung für Ihren Antrag aus. Auch in diesem Fall muss die konkrete Gefahr dargestellt werden.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte entsprechende Nachweise bei, die Ihre Begründung glaubhaft machen (z. B. Unterlassungsverfügung, Strafanzeige, ärztliche Atteste oder Schreiben von Rechtsanwälten).

Lassen Sie Ihren Antrag dem Fachdienst Bürgerservice, Hademareplatz 44, 58675 Hemer, zukommen. Die Meldebehörde trägt zunächst eine vorläufige Auskunftssperre ins Melderegister ein. Anschließend prüft sie Ihren Antrag. Wenn sie Ihrem Antrag entspricht, trägt sie die Auskunftssperre auf zwei Jahre befristet ein. Wenn sie Ihren Antrag ablehnt, löscht sie die vorläufige Auskunftssperre wieder aus dem Melderegister. In beiden Fällen werden Sie über die Entscheidung schriftlich informiert.

 

Weitere Hinweise

Beachten Sie bitte, dass Ihre persönlichen Daten womöglich auch bei anderen öffentlichen Stellen gespeichert sind (z. B. Finanzamt, Jugendamt, Gerichte, Ausländerzentralregister, zentrales Fahrzeugregister, Versicherungen, Telefonanbieter etc.). Ggf. sollten Sie auch dort eine Sperrung Ihrer Daten beantragen.

Sollten Sie durch häusliche Gewalt, Zwangsprostitution oder "Gewalt im Namen der Ehre" gefährdet sein, können Sie sich an das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen“ (Tel.: 0800-0116016 / www.hilfetelefon.de) des Bundeamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Kontakt. Sie können auch einen persönlichen Termin vereinbaren, um sich beraten zu lassen oder Unterstützung bei der Antragsstellung zu erhalten.

 

Bedingter Sperrvermerk

Wenn Personen in Pflegeheimen, Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen gemeldet sind, richtet die Meldebehörde automatisch einen bedingten Sperrvermerk (§ 52 BMG) für diese Person im Melderegister ein. Ein Sperrvermerk bewirkt dasselbe wie eine Auskunftssperre

Auskunftssperre, Sperrvermerk

Infos im Überblick

gebührenfrei

Wenn Sie persönlich kommen, bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis
  • ggf. Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
  • ggf. Belege zur Glaubhaftmachung der Antragsbegründung

§§ 51, 52 Bundesmeldegesetz

Frau Annika Täger
02372 551-111
a.taeger@­hemer.de
Rathaus I
Raum 102
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Servicetelefon Bürgerbüro
02372 551-115
buergerbuero@­hemer.de
Tag
Montag:09.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 13.00 Uhr