Baugenehmigung

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens kann auf die Genehmigung verzichtet (genehmigungsfreie Vorhaben) oder ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der Bauberatung über die einzuholenden Genehmigungen und die dafür erforderlichen Unterlagen.

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens und der Lage im Stadtgebiet sind unterschiedliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren werden verschiedene Behörden und Dienststellen wie z. B. das Umweltamt, die Wasserbehörde, die Stadtentwässerung, etc. beteiligt. Daher werden auch unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen gestellt. Für viele Bauvorhaben, insb. für Wohngebäude und Nebenanlagen, Gartenhäuser etc. ist unter Umständen keine Genehmigung erforerlich, in einigen Fällen kann sogar auf das Einreichen von Unterlagen verzichtet werden (genehmigungsfreie Vorhaben).

Da es sich um eine recht komplexe Materie handelt, sollten Sie in jedem Fall vor Baubeginn, am besten noch vor der Planung Ihres Bauvorhabens, Kontakt mit dem Bauordnungsamt aufnehmen und sich hinsichtlich der für Sie geltenden Bestimmungen beraten lassen.


Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.

 

Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.

Baubezirk 1zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch

Baubezirk 2zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl

Bauvoranfrage,Bauantrag,Bauberatung, Genehmigungsfreistellung

Infos im Überblick

Die Gebühren für eine Baugenehmigung richten sich nach der Art des Genehmigungsverfahrens, der Art des Bauvorhabens und nach den Rohbaukosten des Vorhabens und werden für jeden Einzelfall gesondert ermittelt.


Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die notwendigen Vordrucke finden Sie weiter unten unter der Rubrik "Formulare". Da der Umfang der notwenigen Unterlagen von der Art des Genehmigungsverfahrens abhängt und spezielle Vorschriften in Bezug auf zeichnerische Darstellung bestehen sollten Sie sich von Ihrem Architekten, der in der Regel die Unterlagen zusammenstellt, oder vom Bauordnungsamt beraten lassen. Sie benötigen in jedem Fall einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte), Maßstab 1:1000, ggf. auch eine Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5000. Sämtlich Pläne und Karten bekommen Sie beim Katasteramt des Märkischen Kreises. Der Lageplan ist bei vielen Bauvorhaben durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anzufertigen (ÖbVI).

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Herr Dipl.-Ing. Torsten Paczulla
02372 551-351
t.paczulla@­hemer.de
Rathaus I
Raum 604
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
02372 551-348
b.zorn-mankopf@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag:8.30 bis 15.00 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
02372 551-496
s.reischl@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Dienstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.00 Uhr
Herr Dipl.-Ing. Michael Tobisch
02372 551-361
m.tobisch@­hemer.de
Rathaus I
Raum 605
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.