Die Baulast ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sich ein Grundstückseigentümer/-in zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.
Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Die Auskunft kann so erfolgen:
- durch persönliche Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache
- durch (fern)-mündliche Auskunft
- durch schriftliche Auskunft (gebührenpflichtig)
Für eine schriftliche Auskunft ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag muss die vollständigen Katasterdaten der angefragten Flurstücke enthalten. Die Katasterdaten bestehen aus den Angaben der Gemarkung, der Flur und der jeweiligen Flurstücknummer. Weiter ist die vollständige Adresse des Antragstellers anzugeben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Die Verwaltungsgebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung einheitlich für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) festgelegt. Für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind für jedes belastete Flurstück Gebühren in Höhe von 50 bis 150 Euro zu erheben. Für die Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht, sind für jedes Flurstück Gebühren in Höhe von 30 Euro zu erheben (sog. Negativauskunft).
- Anschrift
- 001Hademareplatz 4458675Hemer
Angelina
Stephan
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- A.Stephan@hemer.de
Manfred
Barth
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- m.barth@hemer.de
Dipl.-Ing.
Britta
Zorn-Mankopf
- b.zorn-mankopf@hemer.de
Dipl.-Ing.
Susanne
Reischl
^Standardöffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Freitext
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
- s.reischl@hemer.de
Baulasten - Auskünfte
Die Baulast ist eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, durch die sich ein Grundstückseigentümer/-in zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.
Baulasten werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Hemer eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Die Auskunft kann so erfolgen:
- durch persönliche Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache
- durch (fern)-mündliche Auskunft
- durch schriftliche Auskunft (gebührenpflichtig)
Für eine schriftliche Auskunft ist ein Antrag zu stellen. Der Antrag muss die vollständigen Katasterdaten der angefragten Flurstücke enthalten. Die Katasterdaten bestehen aus den Angaben der Gemarkung, der Flur und der jeweiligen Flurstücknummer. Weiter ist die vollständige Adresse des Antragstellers anzugeben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth
Baubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Infos im Überblick
Kosten
Die Verwaltungsgebühren sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung einheitlich für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO) festgelegt. Für schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind für jedes belastete Flurstück Gebühren in Höhe von 50 bis 150 Euro zu erheben. Für die Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht, sind für jedes Flurstück Gebühren in Höhe von 30 Euro zu erheben (sog. Negativauskunft).
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Angelina Stephan
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Herr Manfred Barth
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Dipl.-Ing. Britta Zorn-Mankopf
Raum 606
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 15.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Frau Dipl.-Ing. Susanne Reischl
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12.00 Uhr |