Baurecht - Beschwerden

Sofern Sie sich durch eine bauliche Anlage, eine Nutzung oder Bauarbeiten in Ihren Rechten verletzt sehen, können Sie den Sachverhalt bei der Bauordnungsabteilung zur Anzeige bringen. Dort wird geprüft, ob ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass eine derartige Überprüfung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig ist und die Zahlungspflicht auf den Beschwerdeführer zurückfällt, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt werden kann.

Für die Gebühr ist ein Rahmen von 50 Euro bis 500 Euro vorgeschrieben.

 

Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.

Baubezirk 1zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch

Baubezirk 2zuständig Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl

Beschwerden, Baurecht

Infos im Überblick

Gebühren zwischen 50 Euro und 500 Euro sind vorgeschrieben.

Herr Manfred Barth
02372 551-355
m.barth@­hemer.de
Rathaus I
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Frau Angelina Stephan
02372 551-238
A.Stephan@­hemer.de
Rathaus I
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.