Baurecht - Beschwerden
Sofern Sie sich durch eine bauliche Anlage, eine Nutzung oder Bauarbeiten in Ihren Rechten verletzt sehen, können Sie den Sachverhalt bei der Bauordnungsabteilung zur Anzeige bringen. Dort wird geprüft, ob ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass eine derartige Überprüfung gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig ist und die Zahlungspflicht auf den Beschwerdeführer zurückfällt, sofern ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt werden kann.
Für die Gebühr ist ein Rahmen von 50 Euro bis 500 Euro vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.
Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. Tobisch
Baubezirk 2: zuständig Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
Infos im Überblick
Kosten
Gebühren zwischen 50 Euro und 500 Euro sind vorgeschrieben.
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Manfred Barth
Raum 603
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Frau Angelina Stephan
Raum 606a
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.