Beglaubigungen von Unterschriften
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt, dass Sie eine Unterschrift eigenhändig geleistet haben. Dazu müssen Sie sich im Bürgerbüro ausweisen und anschließend das zu unterzeichnende Dokument im Beisein eines Bediensteten des Bürgerbüros unterschreiben. Die Amtliche Beglaubigung der Unterschrift erfolgt dann durch einen Beglaubigungsvermerk auf dem Dokument.
Unterschriften können im Bürgerbüro nur auf folgenden Dokumenten beglaubigt werden:
- Dokumente, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen
- Dokumente, die Sie aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsvorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Unterschriften eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist. Im Bürgerbüro sind nur amtliche Beglaubigungen und keine öffentlichen Beglaubigungen möglich. Für öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften sind Notare zuständig.
Infos im Überblick
Kosten
- Beglaubigungsvermerk = 2,50 €
Was muss ich mitbringen?
- Zu beglaubigendes Dokument (Original)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Rechtsgrundlagen
§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Bürgerbüro-Terminhotline
Raum EG
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 13.00 Uhr |