Beistandschaften
Das Jugendamt verfolgt auf schriftlichen Antrag des alleinerziehenden Elternteils die
Vaterschaftsfeststellung
Das Jugendamt kann als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung kann der Beistand eine Klage beim Familiengericht einreichen. Dabei erfolgt die Feststellung der Vaterschaft auf der Grundlage wissenschaftlicher Abstammungsgutachten.
Unterhaltsansprüche
Der Beistand kann mit der Klärung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder beauftragt werden. Eine freiwillige Anerkennung der Ansprüche durch eine Urkunde oder wenn notwendig durch eine gerichtliche Festsetzung wird dabei angestrebt.
Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche, um die Höhe des Unterhaltes zu klären und Zwangsvollstreckungen, wenn nicht freiwillig gezahlt wird.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Infos im Überblick
Kosten
gebührenfrei
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis
Rechtsgrundlagen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Frau Ladin Sönmez-Tekin
Raum 105
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Silke Velten
Raum 105
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Montag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
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