Beistandschaften

Das Jugendamt verfolgt auf schriftlichen Antrag des alleinerziehenden Elternteils die

Vaterschaftsfeststellung

Das Jugendamt kann als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung kann der Beistand eine Klage beim Familiengericht einreichen. Dabei erfolgt die Feststellung der Vaterschaft auf der Grundlage wissenschaftlicher Abstammungsgutachten.

Unterhaltsansprüche

Der Beistand kann mit der Klärung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder beauftragt werden. Eine freiwillige Anerkennung der Ansprüche durch eine Urkunde oder wenn notwendig durch eine gerichtliche Festsetzung wird dabei angestrebt.
Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche, um die Höhe des Unterhaltes zu klären und Zwangsvollstreckungen, wenn nicht freiwillig gezahlt wird.


Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

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Infos im Überblick

gebührenfrei

Personalausweis

 

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Frau Ladin Sönmez-Tekin
02372 551-279
l.soenmez-tekin@­hemer.de
Rathaus II
Raum 105
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Frau Nadine Schilling
Fachdienstleitung
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Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung

Silke Velten
Beistandschaften
02372 551-268
s.velten@­hemer.de
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Montag:8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag:8.30 bis 12.30 Uhr

und nach Vereinbarung