Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.

Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.

Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.

Infos im Überblick

Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),
  • eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,
  • schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)