Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.
Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession
- der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.
Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),
- eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,
- schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.
Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession
- der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.
Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),
- eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,
- schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
Kerstin
Hardt
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-307
- Fax
- 02372 551-5-307
- k.hardt@hemer.de
Birgit
Thrun
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-304
- Fax
- 02372 551-5-304
- b.thrun@hemer.de
Christiane
Büge
Fachdienstleitung
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-298
- Fax
- 02372 5515-298
- c.buege@hemer.de
Team Vollstreckung
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- vollstreckung@hemer.de
Sarah
Schwaer
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-203
- Fax
- 02372 551-5-203
- s.schwaer@hemer.de
Larissa
Grießel
^nur nach Vereinbarung
Freitext
Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-308
- Fax
- 02372 551-5-308
- l.griessel@hemer.de
Sabine
Sieberg
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-320
- Fax
- 02372 551-5-320
- s.sieberg@hemer.de
Nicole
Erdmann
- Anschrift
- 001 Hademareplatz 44 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 551-305
- Fax
- 02372 551-5-305
- n.erdmann@hemer.de
Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.
Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession
- der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.
Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
Infos im Überblick
Kosten
Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),
- eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,
- schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)