Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW besteht für die Angehörigen eine Bestattungspflicht gegenüber der verstorbenen Person.
Zu den verpflichteten Angehörigen zählen in der vorgegebenen Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Innerhalb von 8 Tagen nach Todeseintritt müssen sich die Angehörigen um die Beisetzung gesorgt haben.
Bestattung von Personen
Infos im Überblick
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
Zuständige Abteilungen
Wer hilft mir weiter?
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
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Montag: | 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12 Uhr |
Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.