Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige

Nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW besteht für die Angehörigen eine Bestattungspflicht gegenüber der verstorbenen Person.

Zu den verpflichteten Angehörigen zählen in der vorgegebenen Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Innerhalb von 8 Tagen nach Todeseintritt müssen sich die Angehörigen um die Beisetzung gesorgt haben.

Bestattung von Personen

Infos im Überblick

  • Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW)
Herr Hücking
02372 551-385
t.huecking@­hemer.de
Rathaus I
Raum 114
Hademareplatz 44
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da.