Bestattungskosten

Die Bestattungskosten werden nach §74 SGB XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Hier müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Erben bzw. Verpflichteten geprüft werden. Das Vermögen des Verstorbenen ist einzusetzen.

Hinweis auf Terminvergabe: Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner(in).

Infos im Überblick

Was im einzelnen vorzulegen ist, hängt natürlich von der Art der beantragten Leistung ab. In aller Regel sind aber folgende Nachweise erforderlich:

  • Vollständige Einkommensunterlagen,
  • Belege über Vermögen,
  • Nachweise über laufende Ausgaben,
  • Mietvertrag

Die Leistungssachbearbeiter/innen informiert jeden Antragsteller ausführlich, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Frau Schaaf
02372 551-314
teamleitung.soziale.leistungen@­­hemer.de
Rathaus I
Raum 503
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.

Frau A. Drees
02372 551-311
uvg@­hemer.de
Rathaus I
Raum 511
Hademareplatz 44
58675 Hemer

Wir sind für Sie da, wollen Sie aber nicht vor verschlossener Tür warten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter einen Termin.