- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
Markus
Heuel
Fachdienstleitung und Leiter der Feuerwehr Hemer
Feuer- und Rettungswache
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-10
- Fax
- 02372 5507-30
- m.heuel@hemer.de
Eva-Maria
Tebbe
Verwaltung Feuerwehr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-26
- Fax
- 02372 5507-25
- e.m.tebbe@hemer.de
Peter
Böckelmann
Abteilungsleiter Technik und stellv. Fachdienstleitung
Feuer- und Rettungswache
Montag
8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch
8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.30 Uhr
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-11
- Fax
- 02372 5515-731
- p.boeckelmann@hemer.de
Andreas
Schulte
Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 5507-12
- a.schulte@hemer.de
Jessica
Drinhaus
Verwaltung Feuerwehr, Krankentransportabrechnung
- Anschrift
- 001 Hauptstraße 18-20 58675 Hemer
- Telefon
- 02372 550718
- j.drinhaus@hemer.de
Brandschutzeinsätze und Brandschauen - Kostenersatz
Leistungen der Feuerwehr:
Die Stadt Hemer unterhält zur Bekämpfung von Schadenfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Feuerwehr nach Maßgabe des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Darüber hinaus stellt die Feuerwehr bei Veranstaltungen nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 FSHG Brandsicherheitswachen, soweit der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht genügt oder genügen kann. Des Weiteren kann die Feuerwehr auf Antrag auch freiwillige Leistungen erbringen. Ein Rechtsanspruch zur Durchführung besteht nicht. Über die Durchführung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Weiterhin führt die Feuerwehr Hemer Brandschauen gemäß § 6 FSHG durch. Information: Kosten aus Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr sowie Gebühren für die Durchführung von Brandschauen werden gemäß der „Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr Hemer sowie über die Erhebung von Gebühren bei der Durchführung von Brandschauen“ vom 17.12.2003 geltend gemacht.