Bürgergeld

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die im SGB II (Leistungen des Jobcenters) geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die im SGB XII geregelte Grundsicherung für ältere, kranke und erwerbsunfähige Personen in „Bürgergeld“ umbenannt.

Das Bürgergeld für erwerbsfähige, arbeitssuchende Personen wird durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt und kann im zuständigen örtlichen Jobcenter beantragt werden.

Das Bürgergeld für ältere, kranke und erwerbsunfähige Personen wird durch die Kreise und kreisfreien Städte gewährt. Anträge können in der jeweiligen ortsansässigen Kommune gestellt werden.

Durch das Bürgergeld  wurden die sog. Hartz-IV-Regelungen abgelöst.

Infos im Überblick

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Frau Papke
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Frau Schlepp
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Frau Kunz
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