Datenschutz

Um die vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung erledigen zu können, müssen von den Dienststellen der Stadt Hemer oft personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Der Datenschutzbeauftragte achtet darauf,

dass bei der Stadtverwaltung Hemer die gesetzlichen Vorschriften sowie die innerdienstlichen Regelungen und Weisungen zum Datenschutz eingehalten werden. Er berät darüber hinaus die Verwaltungsführung und alle Organisationseinheiten der Verwaltung in Fragen des Datenschutzes.

Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht der Beauftragte für Anfragen, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung. Der Datenschutzbeauftragte und seine Vertreterin sind dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt und seine Tätigkeit ist weisungsfrei.

Aufgaben des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 32 a DSG NRW:

  1. Unterstützung bei der Sicherstellung des Datenschutzes § 7 DSG NRW 
  2. Vorbereitung einer städt. Datenschutz-DA
  3. Beratung der dateiverarbeitenden Stellen bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  4. Überwachung auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen vor Einführung neuer Verfahren oder bei Änderung bestehender Verfahren
  5. Frühzeitige Beteiligung bei Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  6. Überwachung datenschutzrechtlicher Vorschriften auch im Bereich Telefon und Internet 
  7. Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit den Datenschutzbestimmungen vertraut machen 
  8. Vorabkontrolle durchführen (Testlauf) 
  9. Verfahrensverzeichnis aller Dateien, die bei den verschiedenen Ämtern der Stadt Hemer geführt werden, gem. § 8 DSG NRW führen. Er gewährt - nach Fertigstellung- allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlosen Einblick in dieses Verzeichnis

 

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