Ehrenamtliche Vormundschaften

Jugendamt sucht ehrenamtliche Vormunde und Pflegende
Helfen Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung für die Gesellschaft! Junge Menschen brauchen Erwachsene, die sich um sie kümmern, für sie Sorge tragen und sie schützen! Werden Sie Vormund!


Gründe, warum eine Vormundschaft für ein Kind oder einen Jugendlichen angezeigt ist:
Es gibt verschiedene Gründe, warum Kinder und Jugendliche nicht mehr in ihren Familien leben können und einen Vormund benötigen: Wenn die Eltern verstorben sind, sich im Ausland befinden (UMAs, „Unbegleitete minderjährige Asylsuchende“) oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Kind oder den Jugendlichen angemessen zu erziehen.


Was versteht man unter ehrenamtlicher Vormundschaft oder Pflegschaft?
In Deutschland darf kein minderjähriger Mensch ohne rechtliche Vertretung leben!

Sofern die elterliche Sorge komplett übertragen wird, sprechen wir von „Vormundschaft“. Werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird es „Pflegschaft“ genannt. Die Kinder bzw. Jugendlichen gelten rechtlich dann als „Mündel“.

Wer eine Vormundschaft oder eine Pflegschaft übernimmt, wird als rechtliche Interessenvertretung des Kindes oder des Jugendlichen offiziell ernannt und wird vom Familiengericht beaufsichtigt. Vormunde halten Kontakt zwischen dem jungen Menschen, den Pflegeeltern bzw. den Einrichtungen wie Schulen, Ärzten, Jugendamt und anderen Behörden und Beteiligten.

Für minderjährige Flüchtlinge, die sich ohne Begleitung ihrer Eltern in Deutschland aufhalten, wird ebenfalls eine Vormundschaft vom Familiengericht bestellt.

Junge Menschen brauchen einen Erwachsenen, der sich um sie kümmert, denn sie benötigen einen besonderen Schutz!


Das brauchen Mündel!

Jedes Kind und jeder Jugendliche braucht

  • eine Bezugsperson, zu dem sie Vertrauen haben können und die sie in ihrer Entwicklung unterstützt,
  • jemanden, der ein „offenes Ohr“ hat und sich Zeit nimmt,
  • eine Person, die Verständnis zeigt, Erfahrungen teilt und in Entscheidungen mit einbezieht.
     

Beispiele Ihrer Aufgaben:

  • Der/dem Minderjährigen zur Seite stehen und Interessen vertreten,
  • Regelung der schulischen Angelegenheiten,
  • Hilfestellung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive,
  • Mitwirkung bei der Hilfeplanung des Jugendamtes,
  • Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge,
  • (ggfls.) Vertretung des jungen Menschen im Asylverfahren.


Das bringen Sie mit:

  • Sie sind bereit, einen Teil Ihrer Freizeit für die jungen Menschen einzusetzen und können sich vorstellen, ein mitunter langjähriges und kontinuierliches Engagement zu übernehmen?
  • Sie wollen sich mit der Situation und Kultur des jungen Menschen vertraut machen und sich auf unterschiedliche Lebenslagen einlassen?
  • Sie holen sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe und sind bereit mit dem Gericht, dem Jugendamt und anderen Behörden zu kooperieren?
  • Sie zeigen interkulturelle Offenheit?
  • Sie sind bereit, an Schulungen und Austauschtreffen teilzunehmen?
  • Sie sind bereit, individuelle Lebenskonzepte von Kindern und Jugendlichen zu akzeptieren?
  • Sie sind bereit, jungen Menschen Sicherheit und Orientierung für ihren Lebensweg zu geben?


Das brauchen Sie nicht:

  • Sie brauchen keine Vorbildung im pädagogischen Bereich,
  • sie müssen den jungen Menschen nicht im eigenen Haushalt aufnehmen,
  • sie brauchen keine genauen Kenntnisse über Herkunftsländer.

 

Werden Sie Teil unseres Teams!

Das Jugendamt der Stadt Hemer unterstützt Sie bei der Führung der Vormundschaft/Pflegschaft durch Schulungen, Informationen, Beratungen und fortlaufender Praxisanleitungen sowie regelmäßige Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern und Pflegern.

 

Das bieten wir Ihnen:

  • Sie werden durch Schulungen und in Gesprächen individuell auf Ihre Aufgabe als Vormund vorbereitet,
  • wir begleiten Kennenlerngespräche,
  • wir unterstützen und begleiten Sie in Ihrer Vormundschaft und stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpersonen zur Seite,

wir bieten Ihnen Gruppengespräche und Fortbildungen zu Schwerpunktthemen und organisieren Austauschtreffen mit anderen Vormündern.
 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Gerne lernen wir Sie in einem ausführlichen Erstgespräch kennen und informieren Sie über weitere Details!

Weitere Informatinen sehen Sie hier.

Infos im Überblick

Herr Daniel Braun
02372 551-244
d.braun@­hemer.de
Rathaus II
Raum 103
Hademareplatz 48
58675 Hemer
Tag
Montag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag:8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag:8.30 bis 12 Uhr

 

 

Während der Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie da. Allerdings möchten wir Sie bitten, einen Termin unbedingt telefonisch zu vereinbaren. So stellen wir für Sie sicher, dass Sie keine allzu langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.