Ehrenbürgerrechte und Ehrenbezeichnungen

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Hemer in seiner Sitzung am  einstimmig folgende "Satzung über die Verleihung von Ehrenringen, Ehrennadeln, Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen der Stadt Hemer" beschlossen.

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